Suizid- oder Amokankündigung: Unterschied zwischen den Versionen

(Überarbeitung nach Vorgabe des Knuddelsteams)
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== Reaktion ==
== Vorfall richtig und sinnvoll melden ==
(Vom [[Knuddelsteam]] empfohlenes Vorgehen ab Herbst 2016)


'''1. Informieren der Polizei''', entweder
:'''1. Situation anhand des Chattextes bzw. dem Notruf-Inhalt bewerten'''
: '''a) per telefonischen Notruf.''' Der wohl einfachste und sicherste Weg ist, die Polizei über die 110 zu informieren und sich dort eine E-Mailadresse geben zu lassen, um dorthin die jeweiligen Beweise zukommen zu lassen. Dieser Weg empfiehlt sich vor allem in den Fällen, in denen nicht klar ist, ob die betroffene Person jetzt sofort ihr oder anderen das Leben nehmen will oder es für einen späteren Zeitpunkt ankündigt.
::a) geht aus dem Chattext eine akute Gefahr für Leib und Leben hervor?
'''oder'''
::b) droht der Nutzer mit einer unmittelbaren Handlung (z. B. der Selbsttötung, Androhung eines Amoklaufs usw.)?
: '''b) per Online-Anzeige.''' Ein anderer Weg führt über die Onlinewache eines Bundeslandes (Links siehe unten unter "Weblinks"). Dort nennt man (sofern bekannt) den Ort der Ankündigung und das dazu vorhandene Datum (falls angekündigt). Sinnvoll ist hierbei natürlich auch, dass man persönliche Daten angibt, damit eine Kontaktaufnahme bei Rückfragen möglich ist. Existiert ein Notruf, so kann man direkt den ausgeklappten Textauszug zitieren und die Notruf-ID nennen. Für weitere Auskünfte zu den Daten des Nicks inkl. der IP-Adresse, verweist man an den Betreiber von Knuddels (siehe Mustertext weiter unten). Die Polizei setzt sich dann mit Knuddels in Verbindung und regelt alles Weitere.
'''2. Notruf berechtigt werten'''
: Notrufe, mit denen Suizid- oder Amokankündigungen gemeldet werden, werden generell als berechtigt gewertet, egal ob es sich um einen Scherz handelte oder nicht. Sollte die Polizei die Person ermitteln und feststellen, dass die Suizidankündigung ein Scherz war, kann sie für die entstandenen Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden. Kündigt jemand einen Amoklauf an, so kann das, auch wenn es als Scherz gemeint ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.


<box titel="Mustertext zur Erläuterung von Knuddels für die Polizei">''Bei [[Knuddels.de]] handelt es sich um eine Chatplattform. Die Webseite verfügt über ein chatinternes [[Notruf-System]], in dem Nachrichten von Internet-Benutzern gemeldet und (von nachträglichen Änderungen geschützt) gespeichert werden können.''
: '''2. Herkunft des Account-Inhabers prüfen''' um zuständige Bundesland-Polizei zu ermitteln
::a) hat der Nutzer im Profil einen Eintrag zu seiner Herkunft (PLZ/Ortsname/Bundesland)?
::b) geht aus dem Chattext hervor, woher der Nutzer stammt?
::c) befindet sich der Nutzer in einem Channel, der auf seine Herkunft schließen lässt?
::Wenn a) bis c) nicht möglich ist, die Polizei des eigenen Bundeslandes informieren.
 
: '''3. Kontakt zur Polizei'''
::a) am besten Online-Kontakt nutzen: Meldeformulare oder E-Mail-Adresse des jeweiligen Bundeslandes
::b) sich selbst immer nur als “Nutzer/Mitglied bei Knuddels” vorstellen, auch wenn man Admin/CM/Teamler ist.
 
: '''4. Inhalt der Meldung'''
:: Die Polizei braucht auf jeden Fall den Nutzernamen sowie den geschriebenen Text, denn sie muss eine Eingangsbewertung vornehmen. Einfach nur zu sagen “Nutzer droht Suizid an, fragen Sie Knuddels, die haben Alles” oder nur auf die NRS-Fallnummer zu verweisen reicht nicht aus.
 
 
: '''5. Notruf berechtigt werten'''
:: Notrufe, mit denen Suizid- oder Amokankündigungen gemeldet werden, werden generell als berechtigt gewertet, egal ob es sich um einen Scherz handelte oder nicht. Sollte die Polizei die Person ermitteln und feststellen, dass die Suizidankündigung ein Scherz war, kann sie für die entstandenen Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden. Kündigt jemand einen Amoklauf an, so kann das, auch wenn es als Scherz gemeint ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
 
<box titel="Vorschlag für eine sinnvolle Meldung">''Ich bin Mitglied auf dem Chatportal Knuddels.de und wurde Zeuge, wie ein anderer Nutzeraccount seinen Suizid angekündigt hat.''<br><br>
''Folgender Nutzer hat die Äußerung auf dem Chatportal getätigt: <NUTZERNAME>''<br><br>
''Aus dem Profil des Nutzer sind diese Daten erkennbar: <Alter>, <Geschlecht>, <weitere Daten> (ggf. Herkunftsort und Fotoadresse (www.knuddels.de/foto/NICK)''<br><br>
''Folgendes schrieb der Nutzer: <TEXT>''<br><br>
''Wenn Sie den Betreiber von Knuddels kontaktieren, können Sie diesem die Fallnummer <NRS NUMMER> nennen, unter der eine Kopie des betroffenen Chatverlaufs gespeichert wurde.''</box>
 
 
== Erklärungen und Hinweise für die Meldung ==
'''Keinesfalls''' sagen: "Ich bin Admin/Moderator bei Knuddels" (Die Polizei sieht in einem dann einen “Systemadministrator” mit Einsicht in Daten und kommt evtl. auf die Idee zu einem zu kommen.)
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''Das Betreten der Online-Community ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Personalien, wie Wohnadresse oder bürgerlicher Name, werden bei der Registrierung nicht abgefragt - die Angabe eines fiktiven Nutzernamens, Geschlecht und Alter genügt.''
Warum ist man Zeuge obwohl man evtl. nur den Notruf bearbeitet hat?<br>
Meistens kennt die Polizei Knuddels nicht und erst recht nicht das Notrufsystem. Ihr habt die Aussage gesehen, also seid ihr auch “Zeuge”, das ist unkomplizierter und richtig.
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''Um wertvolle Zeit zu sparen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich aus Datenschutzgründen über keine Einsicht in IP- und E-Mailadressen verfüge. Sehen Sie deshalb bitte von einer persönlichen Kontaktaufnahme ab und wenden Sie sich für weitere (und vor allem schnelle) Auskünfte direkt an den Betreiber der Webseite, die [[Knuddels GmbH & Co. KG]] in Karlsruhe. Die benötigten Kontaktinformationen können Sie dem Impressum auf www.knuddels.de, direkt Ihrer polizeiinternen Datenbank oder www.denic.de entnehmen. Dort sind Ansprechpartner, E-Mailadresse und eine Handynummer hinterlegt.''</box>
Wenn ihr Admin oder Teamler seid: erwähnt nicht, dass ihr einen IP-Adressen- oder E-Mail-Hashwert seht. Mit einem Hash kann auch die Polizei nichts anfangen, es verwirrt nur! Ihr seid in diesem Moment ganz einfacher Nutzer, der keine für die Polizei relevanten Daten sehen kann.





Version vom 11. November 2016, 15:25 Uhr

Allgemeines

Chatnotrufe, in denen eine Suizid- oder Amokankündigung gemeldet wird, sind unangenehm und werden allgemein nicht gern bearbeitet. Oft ist gerade bei neuen Channelmoderatoren die Verunsicherung groß - man möchte schließlich nichts falsch machen.

Wichtig ist zu allererst, dass jeder Notruf mit o. g. Inhalten ernst genommen werden muss. Auch wenn solche Androhungen oder Ankündigungen oberflächlich betrachtet als Spaß verstanden werden könnten, ist es für uns über das Internet nur sehr schwer (oder gar nicht) einschätzbar, ob es sich nun wirklich um einen Spaß handelt oder nicht. Im schlimmsten Fall stehen schließlich Menschenleben auf dem Spiel.

Im Zweifel sollten solche Inhalte also, wie im nächsten Absatz beschrieben, der Polizei und dem Knuddelsteam gemeldet werden. Selbstverständlich ist es immer ratsam, bei Verunsicherung erfahrene Kollegen oder einen Admin um Hilfe zu bitten.

Bei einer angekündigten Selbsttötung ist sehr viel Feingefühl gefragt. Unter /h seelsorge findet man im Chat Telefonnummern und Anlaufstellen, auf die man betroffene Person möglichst hinweisen sollte. Hat man das Gefühl sie wird von diesem Angebot keinen Gebrauch machen und es besteht die Gefahr, dass sie sich wirklich etwas antut, so sollte sofort eine Meldung erfolgen.


Vorfall richtig und sinnvoll melden

(Vom Knuddelsteam empfohlenes Vorgehen ab Herbst 2016)


1. Situation anhand des Chattextes bzw. dem Notruf-Inhalt bewerten
a) geht aus dem Chattext eine akute Gefahr für Leib und Leben hervor?
b) droht der Nutzer mit einer unmittelbaren Handlung (z. B. der Selbsttötung, Androhung eines Amoklaufs usw.)?


2. Herkunft des Account-Inhabers prüfen um zuständige Bundesland-Polizei zu ermitteln
a) hat der Nutzer im Profil einen Eintrag zu seiner Herkunft (PLZ/Ortsname/Bundesland)?
b) geht aus dem Chattext hervor, woher der Nutzer stammt?
c) befindet sich der Nutzer in einem Channel, der auf seine Herkunft schließen lässt?
Wenn a) bis c) nicht möglich ist, die Polizei des eigenen Bundeslandes informieren.


3. Kontakt zur Polizei
a) am besten Online-Kontakt nutzen: Meldeformulare oder E-Mail-Adresse des jeweiligen Bundeslandes
b) sich selbst immer nur als “Nutzer/Mitglied bei Knuddels” vorstellen, auch wenn man Admin/CM/Teamler ist.


4. Inhalt der Meldung
Die Polizei braucht auf jeden Fall den Nutzernamen sowie den geschriebenen Text, denn sie muss eine Eingangsbewertung vornehmen. Einfach nur zu sagen “Nutzer droht Suizid an, fragen Sie Knuddels, die haben Alles” oder nur auf die NRS-Fallnummer zu verweisen reicht nicht aus.


5. Notruf berechtigt werten
Notrufe, mit denen Suizid- oder Amokankündigungen gemeldet werden, werden generell als berechtigt gewertet, egal ob es sich um einen Scherz handelte oder nicht. Sollte die Polizei die Person ermitteln und feststellen, dass die Suizidankündigung ein Scherz war, kann sie für die entstandenen Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden. Kündigt jemand einen Amoklauf an, so kann das, auch wenn es als Scherz gemeint ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.


Vorschlag für eine sinnvolle Meldung

Ich bin Mitglied auf dem Chatportal Knuddels.de und wurde Zeuge, wie ein anderer Nutzeraccount seinen Suizid angekündigt hat.

Folgender Nutzer hat die Äußerung auf dem Chatportal getätigt: <NUTZERNAME>

Aus dem Profil des Nutzer sind diese Daten erkennbar: <Alter>, <Geschlecht>, <weitere Daten> (ggf. Herkunftsort und Fotoadresse (www.knuddels.de/foto/NICK)

Folgendes schrieb der Nutzer: <TEXT>

Wenn Sie den Betreiber von Knuddels kontaktieren, können Sie diesem die Fallnummer <NRS NUMMER> nennen, unter der eine Kopie des betroffenen Chatverlaufs gespeichert wurde.


Erklärungen und Hinweise für die Meldung

Keinesfalls sagen: "Ich bin Admin/Moderator bei Knuddels" (Die Polizei sieht in einem dann einen “Systemadministrator” mit Einsicht in Daten und kommt evtl. auf die Idee zu einem zu kommen.)

Warum ist man Zeuge obwohl man evtl. nur den Notruf bearbeitet hat?
Meistens kennt die Polizei Knuddels nicht und erst recht nicht das Notrufsystem. Ihr habt die Aussage gesehen, also seid ihr auch “Zeuge”, das ist unkomplizierter und richtig.

Wenn ihr Admin oder Teamler seid: erwähnt nicht, dass ihr einen IP-Adressen- oder E-Mail-Hashwert seht. Mit einem Hash kann auch die Polizei nichts anfangen, es verwirrt nur! Ihr seid in diesem Moment ganz einfacher Nutzer, der keine für die Polizei relevanten Daten sehen kann.


Online-Wachen

Sofern der Ort der "Tat" bekannt sein sollte, wendet man sich an das Bundesland des potentiellen Tatortes (d.h. bei einer Amokandrohung für Köln, an die Wache in NRW, usw.).

Ist der Tatort nicht bekannt, wendet man sich an die Wache des eigenen Bundeslandes. Existiert keine Online-Wache, wendet man sich an die örtliche Polizeidienststelle oder den telefonischen Polizeinotruf.



Weiterführende Informationen

  • /h seelsorge - Informationen und Hotline zur Telefonseelsorge


Belege

  • CM-Dokumentation (Version 2015) - Kapitel 9.7.2. "Wie reagiere ich bei Amoklauf- oder Selbstmordandrohungen?" (S. 31)