Suizid- oder Amokankündigung


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Allgemeines

Chatmeldungen, in denen eine Suizid- oder Amokankündigung gemeldet wird, sind unangenehm und werden allgemein nicht gern bearbeitet. Oft ist gerade bei neuen Channelmoderatoren die Verunsicherung groß - man möchte schließlich nichts falsch machen.

Wichtig ist zu aller erst, dass jede Meldung mit oben genannten Inhalten ernst genommen werden muss. Auch wenn solche Androhungen oder Ankündigungen oberflächlich betrachtet als Spaß verstanden werden könnten, ist es für uns über das Internet nur sehr schwer ,oder gar nicht, einschätzbar, ob es sich nun wirklich um einen Spaß handelt oder nicht. Im schlimmsten Fall stehen schließlich Menschenleben auf dem Spiel.

Im Zweifel sollten solche Inhalte also, wie im nächsten Absatz beschrieben, der Polizei gemeldet werden. Selbstverständlich ist es immer ratsam, bei Verunsicherung erfahrene Kollegen oder einen Admin um Hilfe zu bitten.

Bei einer angekündigten Selbsttötung ist sehr viel Feingefühl gefragt. Unter /h seelsorge findet man im Chat Telefonnummern und Anlaufstellen, auf die man betroffene Person möglichst hinweisen sollte. Hat man das Gefühl sie wird von diesem Angebot keinen Gebrauch machen und es besteht die Gefahr, dass sie sich wirklich etwas antut, so sollte sofort eine Meldung erfolgen.


Vorfall richtig und sinnvoll melden

(Vom Knuddelsteam empfohlenes Vorgehen)


1. Situation anhand des Chattextes beziehungsweise dem Meldungs-Inhalt bewerten
a) geht aus dem Chattext eine akute Gefahr für Leib und Leben hervor?
b) droht der Nutzer mit einer unmittelbaren Handlung, wie zum Beispiel der Selbsttötung, Androhung eines Amoklaufs?


2. Herkunft des Account-Inhabers prüfen um zuständige Bundesland-Polizei zu ermitteln
a) hat der Nutzer im Profil einen Eintrag zu seiner Herkunft, wie die Postleitzahl, dem Ortsnamen oder das Bundesland?
b) geht aus dem Chattext hervor, woher der Nutzer stammt?
c) befindet sich der Nutzer in einem Channel, der auf seine Herkunft schließen lässt?
Wenn a) bis c) nicht möglich ist, die Polizei des eigenen Bundeslandes informieren.


3. Kontakt zur Polizei
a) am besten den Online-Kontakt nutzen: Meldeformulare oder E-Mail-Adresse des jeweiligen Bundeslandes
b) sich selbst immer nur als “Nutzer oder Mitglied bei Knuddels” mit seinem realen Namen vorstellen, auch wenn man Admin, Channelmoderator oder Teammitglied ist.


4. Inhalt der Meldung
Die Polizei braucht auf jeden Fall den Nutzernamen der gefährdeten Person, sowie den geschriebenen Text, denn sie muss eine Eingangsbewertung vornehmen. Einfach nur zu sagen “Nutzer droht Suizid an, fragen Sie Knuddels, die haben Alles” oder nur auf die Melde-Fallnummer zu verweisen reicht nicht aus.


5. Meldung berechtigt werten
Meldungen, mit denen Suizid- oder Amokankündigungen gemeldet werden, werden generell als berechtigt gewertet, egal ob es sich um einen Scherz handelte oder nicht. Sollte die Polizei die Person ermitteln und feststellen, dass die Suizidankündigung ein Scherz war, kann sie für die entstandenen Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden. Kündigt jemand einen Amoklauf an, so kann das, auch wenn es als Scherz gemeint ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.


Vorschlag für eine sinnvolle Meldung

Ich bin Mitglied auf dem Chatportal Knuddels.de und wurde Zeuge, wie ein anderer Nutzeraccount seinen Suizid angekündigt hat.

Folgender Nutzer hat die Äußerung auf dem Chatportal getätigt: <NUTZERNAME>

Aus dem Profil des Nutzer sind diese Daten erkennbar: <Alter>, <Geschlecht>, <weitere Daten> (ggf. Herkunftsort und Fotoadresse (www.knuddels.de/foto/NICK)

Folgendes schrieb der Nutzer: <TEXT>

Wenn Sie den Betreiber von Knuddels kontaktieren, können Sie diesem die Fallnummer <NRS NUMMER> nennen, unter der eine Kopie des betroffenen Chatverlaufs gespeichert wurde.


Erklärungen und Hinweise für die Meldung

Keinesfalls sagen: "Ich bin Admin oder Channeloderator bei Knuddels". Die Polizei sieht in einem dann einen “Systemadministrator” mit Einsicht in Daten und kommt eventuell auf die Idee zu einem zu kommen.

Warum ist man Zeuge obwohl man eventuell nur die Meldung bearbeitet hat?
Meistens kennt die Polizei Knuddels nicht und erst recht nicht das Meldesystem. Ihr habt die Aussage gesehen, also seid ihr auch “Zeuge”, das ist unkomplizierter und richtig.

Wenn ihr Admin oder Teammitglied seid: erwähnt nicht, dass ihr einen IP-Adressen- oder E-Mail-Hashwert seht. Mit einem Hash kann auch die Polizei nichts anfangen, es verwirrt nur! Ihr seid in diesem Moment ganz einfacher Nutzer, der keine für die Polizei relevanten Daten sehen kann.


Online-Wachen

Sofern der Ort der "Tat" bekannt sein sollte, wendet man sich an das Bundesland des potentiellen Tatortes. Das heißt zum Beispiel, bei einer Amokandrohung für Köln, an die Wache in Nordrhein-Westfalen.

Ist der Tatort nicht bekannt, wendet man sich an die Wache des eigenen Bundeslandes. Existiert keine Online-Wache, wendet man sich an die örtliche Polizeidienststelle oder den telefonischen Polizeinotruf.


Weiterführende Informationen

  • /h seelsorge - Informationen und Hotline zur Telefonseelsorge