Suizid- oder Amokankündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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: '''b) per Online-Anzeige.''' Ein anderer Weg führt über die Onlinewache eines Bundeslandes (Links siehe unten unter "Weblinks"). Dort nennt man (sofern bekannt) den Ort der Ankündigung und das dazu vorhandene Datum (falls angekündigt). Sinnvoll ist hierbei natürlich auch, dass man persönliche Daten angibt, damit eine Kontaktaufnahme bei Rückfragen möglich ist. Existiert ein Notruf, so kann man direkt den ausgeklappten Textauszug zitieren und die Notruf-ID nennen. Für weitere Auskünfte zu den Daten des Nicks inkl. der IP-Adresse, verweist man an den Betreiber von Knuddels (siehe Mustertext weiter unten). Die Polizei setzt sich dann mit Knuddels in Verbindung und regelt alles Weitere.
: '''b) per Online-Anzeige.''' Ein anderer Weg führt über die Onlinewache eines Bundeslandes (Links siehe unten unter "Weblinks"). Dort nennt man (sofern bekannt) den Ort der Ankündigung und das dazu vorhandene Datum (falls angekündigt). Sinnvoll ist hierbei natürlich auch, dass man persönliche Daten angibt, damit eine Kontaktaufnahme bei Rückfragen möglich ist. Existiert ein Notruf, so kann man direkt den ausgeklappten Textauszug zitieren und die Notruf-ID nennen. Für weitere Auskünfte zu den Daten des Nicks inkl. der IP-Adresse, verweist man an den Betreiber von Knuddels (siehe Mustertext weiter unten). Die Polizei setzt sich dann mit Knuddels in Verbindung und regelt alles Weitere.
'''2. Informieren des Knuddelsteams'''
'''2. Notruf berechtigt werten'''
: Jede Meldung von Vorkommnissen aus dem Chat an die Polizei soll dem Knuddelsteam gemeldet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Sachverhalt kurz und knapp (aber mit allen wichtigen Fakten) erläutert wird. Es sind auch betroffene Nicknamen, ein eventuelles Chatnotruf-Aktenzeichen und an welche Polizei die Meldung gegangen ist, zu nennen.
'''3. Notruf berechtigt werten'''
: Notrufe, mit denen Suizid- oder Amokankündigungen gemeldet werden, werden generell als berechtigt gewertet, egal ob es sich um einen Scherz handelte oder nicht. Sollte die Polizei die Person ermitteln und feststellen, dass die Suizidankündigung ein Scherz war, kann sie für die entstandenen Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden. Kündigt jemand einen Amoklauf an, so kann das, auch wenn es als Scherz gemeint ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
: Notrufe, mit denen Suizid- oder Amokankündigungen gemeldet werden, werden generell als berechtigt gewertet, egal ob es sich um einen Scherz handelte oder nicht. Sollte die Polizei die Person ermitteln und feststellen, dass die Suizidankündigung ein Scherz war, kann sie für die entstandenen Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden. Kündigt jemand einen Amoklauf an, so kann das, auch wenn es als Scherz gemeint ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.



Version vom 19. Mai 2016, 14:30 Uhr

Allgemeines

Chatnotrufe, in denen eine Suizid- oder Amokankündigung gemeldet wird, sind unangenehm und werden allgemein nicht gern bearbeitet. Oft ist gerade bei neuen Channelmoderatoren die Verunsicherung groß - man möchte schließlich nichts falsch machen.

Wichtig ist zu allererst, dass jeder Notruf mit o. g. Inhalten ernst genommen werden muss. Auch wenn solche Androhungen oder Ankündigungen oberflächlich betrachtet als Spaß verstanden werden könnten, ist es für uns über das Internet nur sehr schwer (oder gar nicht) einschätzbar, ob es sich nun wirklich um einen Spaß handelt oder nicht. Im schlimmsten Fall stehen schließlich Menschenleben auf dem Spiel.

Im Zweifel sollten solche Inhalte also, wie im nächsten Absatz beschrieben, der Polizei und dem Knuddelsteam gemeldet werden. Selbstverständlich ist es immer ratsam, bei Verunsicherung erfahrene Kollegen oder einen Admin um Hilfe zu bitten.

Bei einer angekündigten Selbsttötung ist sehr viel Feingefühl gefragt. Unter /h seelsorge findet man im Chat Telefonnummern und Anlaufstellen, auf die man betroffene Person möglichst hinweisen sollte. Hat man das Gefühl sie wird von diesem Angebot keinen Gebrauch machen und es besteht die Gefahr, dass sie sich wirklich etwas antut, so sollte sofort eine Meldung erfolgen.


Reaktion

1. Informieren der Polizei, entweder

a) per telefonischen Notruf. Der wohl einfachste und sicherste Weg ist, die Polizei über die 110 zu informieren und sich dort eine E-Mailadresse geben zu lassen, um dorthin die jeweiligen Beweise zukommen zu lassen. Dieser Weg empfiehlt sich vor allem in den Fällen, in denen nicht klar ist, ob die betroffene Person jetzt sofort ihr oder anderen das Leben nehmen will oder es für einen späteren Zeitpunkt ankündigt.

oder

b) per Online-Anzeige. Ein anderer Weg führt über die Onlinewache eines Bundeslandes (Links siehe unten unter "Weblinks"). Dort nennt man (sofern bekannt) den Ort der Ankündigung und das dazu vorhandene Datum (falls angekündigt). Sinnvoll ist hierbei natürlich auch, dass man persönliche Daten angibt, damit eine Kontaktaufnahme bei Rückfragen möglich ist. Existiert ein Notruf, so kann man direkt den ausgeklappten Textauszug zitieren und die Notruf-ID nennen. Für weitere Auskünfte zu den Daten des Nicks inkl. der IP-Adresse, verweist man an den Betreiber von Knuddels (siehe Mustertext weiter unten). Die Polizei setzt sich dann mit Knuddels in Verbindung und regelt alles Weitere.

2. Notruf berechtigt werten

Notrufe, mit denen Suizid- oder Amokankündigungen gemeldet werden, werden generell als berechtigt gewertet, egal ob es sich um einen Scherz handelte oder nicht. Sollte die Polizei die Person ermitteln und feststellen, dass die Suizidankündigung ein Scherz war, kann sie für die entstandenen Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden. Kündigt jemand einen Amoklauf an, so kann das, auch wenn es als Scherz gemeint ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.


Mustertext zur Erläuterung von Knuddels für die Polizei

Bei Knuddels.de handelt es sich um eine Chatplattform. Die Webseite verfügt über ein chatinternes Notruf-System, in dem Nachrichten von Internet-Benutzern gemeldet und (von nachträglichen Änderungen geschützt) gespeichert werden können.

Das Betreten der Online-Community ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Personalien, wie Wohnadresse oder bürgerlicher Name, werden bei der Registrierung nicht abgefragt - die Angabe eines fiktiven Nutzernamens, Geschlecht und Alter genügt.

Um wertvolle Zeit zu sparen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich aus Datenschutzgründen über keine Einsicht in IP- und E-Mailadressen verfüge. Sehen Sie deshalb bitte von einer persönlichen Kontaktaufnahme ab und wenden Sie sich für weitere (und vor allem schnelle) Auskünfte direkt an den Betreiber der Webseite, die Knuddels GmbH & Co. KG in Karlsruhe. Die benötigten Kontaktinformationen können Sie dem Impressum auf www.knuddels.de, direkt Ihrer polizeiinternen Datenbank oder www.denic.de entnehmen. Dort sind Ansprechpartner, E-Mailadresse und eine Handynummer hinterlegt.


Online-Wachen

Sofern der Ort der "Tat" bekannt sein sollte, wendet man sich an das Bundesland des potentiellen Tatortes (d.h. bei einer Amokandrohung für Köln, an die Wache in NRW, usw.).

Ist der Tatort nicht bekannt, wendet man sich an die Wache des eigenen Bundeslandes. Existiert keine Online-Wache, wendet man sich an die örtliche Polizeidienststelle oder den telefonischen Polizeinotruf.



Weiterführende Informationen

  • /h seelsorge - Informationen und Hotline zur Telefonseelsorge


Belege

  • CM-Dokumentation (2015) - Kapitel 10.7.2. "Wie reagiere ich bei Amoklauf- oder Selbstmordandrohungen?" (S. 31)