Amtsentzug: Unterschied zwischen den Versionen

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== Freiwillige Amtsabgabe als CM ==
== Freiwillige Amtsabgabe als CM ==


Spielt man mit dem Gedanken, sein CM-Amt abzugeben, so sollte man sich diesen Schritt gut überlegen. Mit Annahme der Nominierung hat man sich für die anschließenden zwei Monate verpflichtet und ist es seinen Wählern schuldig, dass man das Amt gut und aktiv ausübt. Für den Entzug der CM-Rechte sind die eigenen [[HZA]]/[[HZE]] zuständig.
Im Laufe einer CM-Periode kann es dazu kommen, dass man, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Gedanken spielt, sein CM-Amt abzugeben.
Mit Annahme der Nominierung hat man sich für die anschließenden zwei Monate verpflichtet und ist es seinen Wählern schuldig, dass man das Amt gut und aktiv ausübt. Aus diesem Grund sollte man sich genau und intensiv überlegen, ob eine Amtsabgabe unumgänglich ist oder es nicht doch Alternativen gibt. Dazu sollte man sich längere Zeit darüber Gedanken machen und sich nicht aus einer einzigen Situation heraus dazu entscheiden, sein Amt abzugeben. Ist eine Amtsabgabe erst einmal vollzogen und das Amt demnach entzogen worden, so ist dies nicht mehr rückgängig zu machen und zieht zudem eine [[Nominierungssperre]] nach sich. Sollte das Ausführen des Amtes bis zum Ende der CM-Periode tatsächlich keine Option darstellen, so kann man sich mit dem Ersuch der Abgabe an seine [[HZA]]/[[HZE]] wenden. Diese werden das Amt dann nach einem kurzen Gespräch über die Gründe und ggf. einer Bedenkzeit entziehen.

Version vom 18. Mai 2016, 18:40 Uhr

Allgemeine Informationen

Als Amtsentzug wird die letztmögliche und endgültige Sanktion bezeichnet, die erfolgt, wenn ein administratives Mitglied mehrfach und/oder gravierend gegen die Regeln der Community verstößt.

Gründe für Amtsentzüge

Channelmoderatoren, Admins, Ehrenmitglieder und Teammitglieder besitzen alle ehrenamtlich Ämter, welche für alle User im Chat als eine Art Vorbild-Funktion dienlich sind. Je nachdem, wie stark eines dieser ehrenamtlichen Mitglieder gegen eine Regel aus AGB und Knigge verstößt, entscheidet in den meisten Fällen die nächst höhrere Instanz, wie mit einem Verstoß umzugehen ist.

Ausnahmefälle

Hierbei muss beachtet werden, dass nicht jeder Verstoß zwingend zum Amtsentzug führen muss. Es spielen auch hier mehrere Faktoren eine Rolle. Wie verhält sich das Mitglied, nach dem es auf den Fehler angesprochen wurde? Zeigt man Einsicht und entschuldigt sich für sein Fehlverhalten? Viele Einflüsse von außen spielen hier eine Rolle. Prinzipiell kann man Amtsentzüge also gar nicht so wirklich pauschalisieren, denn um als Außenstehender alles nachvollziehen zu können, muss man oft die ganze Geschichte kennen.

Freiwillige Amtsabgabe als CM

Im Laufe einer CM-Periode kann es dazu kommen, dass man, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Gedanken spielt, sein CM-Amt abzugeben. Mit Annahme der Nominierung hat man sich für die anschließenden zwei Monate verpflichtet und ist es seinen Wählern schuldig, dass man das Amt gut und aktiv ausübt. Aus diesem Grund sollte man sich genau und intensiv überlegen, ob eine Amtsabgabe unumgänglich ist oder es nicht doch Alternativen gibt. Dazu sollte man sich längere Zeit darüber Gedanken machen und sich nicht aus einer einzigen Situation heraus dazu entscheiden, sein Amt abzugeben. Ist eine Amtsabgabe erst einmal vollzogen und das Amt demnach entzogen worden, so ist dies nicht mehr rückgängig zu machen und zieht zudem eine Nominierungssperre nach sich. Sollte das Ausführen des Amtes bis zum Ende der CM-Periode tatsächlich keine Option darstellen, so kann man sich mit dem Ersuch der Abgabe an seine HZA/HZE wenden. Diese werden das Amt dann nach einem kurzen Gespräch über die Gründe und ggf. einer Bedenkzeit entziehen.