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Von den Adminwahlen wird ausgeschlossen, wer innerhalb der letzten [[Adminperiode]] einen der unten genannten Verstöße begangen hat. | Von den Adminwahlen wird ausgeschlossen, wer innerhalb der letzten [[Adminperiode]] einen der unten genannten Verstöße begangen hat. | ||
* Abgabe des [[CM]]- oder [[Admin]]amtes (sowohl freiwillig als auch selbstverschuldet) | |||
* Botnutzung und andere schwere Verstöße gegen die [[AGB]] oder [[Knigge]] | |||
== Weiterführende Informationen == | |||
* [[Admin]] - Informationen zum Adminamt im Chat | |||
* [ | * [[Adminwahl]] - Informationen zur Adminwahl |
Version vom 2. April 2014, 20:01 Uhr
Allgemeines
Die Wahlkommission ist erstmals zu Beginn der 18. Adminwahlen eingesetzt worden und hat die Kernaufgabe, jede Nominierung zur Adminwahl ausführlich zu prüfen und Mitglieder, die aufgrund mangelnder Voraussetzungen nicht für das Adminamt geeignet sind, von der Wahl auszuschließen. Nur erfahrene Chatmitglieder werden von der Chatleitung innerhalb der anonymen Kommission eingesetzt.
Ausschlusskriterien
Von den Adminwahlen wird ausgeschlossen, wer innerhalb der letzten Adminperiode einen der unten genannten Verstöße begangen hat.
- Abgabe des CM- oder Adminamtes (sowohl freiwillig als auch selbstverschuldet)
- Botnutzung und andere schwere Verstöße gegen die AGB oder Knigge