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== Rechtswidrige Verstöße aufgeschlüsselt ==
== Rechtswidrige Verstöße aufgeschlüsselt ==
<p>Nachfolgend findet ihr detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien von rechtswidrigen Verstößen, die in unserem Meldesystem auswählbar sind. Diese Definitionen sollen euch als Moderatoren eine Orientierung geben, was konkret unter den jeweiligen Kategorien zu verstehen ist. Bitte beachtet, dass dies Ergänzungen zu unseren bisherigen [[:Knuddels.de|Community]]-Richtlinien sind und ausschließlich Verstöße erfassen, die einen Tatbestand darstellen, der auch strafrechtlich relevant sein kann.</p>
<p>Nachfolgend findet ihr detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien von rechtswidrigen Verstößen, die in unserem Meldesystem auswählbar sind. Diese Definitionen sollen euch als Moderatoren eine Orientierung geben, was konkret unter den jeweiligen Kategorien zu verstehen ist. Bitte beachtet, dass dies Ergänzungen zu unseren bisherigen [[:Knuddels.de|Community]]-Richtlinien sind und ausschließlich Verstöße erfassen, die einen Tatbestand darstellen, der auch strafrechtlich relevant sein kann.</p>

Version vom 10. September 2025, 12:33 Uhr



Rechtswidrige Verstöße aufgeschlüsselt

Nachfolgend findet ihr detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien von rechtswidrigen Verstößen, die in unserem Meldesystem auswählbar sind. Diese Definitionen sollen euch als Moderatoren eine Orientierung geben, was konkret unter den jeweiligen Kategorien zu verstehen ist. Bitte beachtet, dass dies Ergänzungen zu unseren bisherigen Community-Richtlinien sind und ausschließlich Verstöße erfassen, die einen Tatbestand darstellen, der auch strafrechtlich relevant sein kann.

Der Meldetyp der rechtswidrigen Verstöße kann in andere Meldetypen umgewandelt werden. Andersherum ist das jedoch nicht möglich, da die Klassifizierung als rechtswidriger Verstoß im Meldesystem weitere Angaben des Meldenden, wie Name und E-Mail-Adresse verlangt.

1. Gewalt und Anstiftung

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie erfasst Inhalte, in denen Gewalt nicht nur beschrieben, sondern auch verherrlicht, gutgeheißen oder gar aktiv angeordnet wird. Rechtswidrig wird es, wenn durch entsprechende Äußerungen Straftaten vorbereitet oder die Durchführung von Gewalttaten angestiftet werden. Nach § 111 StGB und weiteren relevanten Strafvorschriften können direkte Aufrufe zur Gewaltanwendung oder die Anstiftung zu schweren körperlichen Angriffen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispiele:

  • Ein Beitrag, in dem ein Mitglied andere dazu aufruft, in einem bestimmten Stadtteil gewaltsam gegen eine Gruppe vorzugehen, was als Anstiftung zu Körperverletzung oder gar schwerer Körperverletzung gewertet werden kann.
  • Nachrichten, die das planvolle Vorgehen zu einem bewaffneten Angriff beschreiben oder befürworten, was in den Bereich terroristischer Straftaten fallen kann.

2. Hass und Hassreden

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Hassreden beziehen sich auf Äußerungen, die sich gezielt gegen Menschen oder bestimmte Gruppen richten und diese aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexuellen Orientierung oder anderer geschützter Merkmale diskriminieren, entmenschlichen oder zu Hass anstiften. Solche Inhalte sind oft strafrechtlich relevant, da sie gemäß § 130 StGB (Volksverhetzung) und anderen anti-diskriminierungsspezifischen Gesetzen strafbar sind. Die Verbreitung von Hassbotschaften kann die öffentliche Ordnung gefährden und das friedliche Miteinander nachhaltig stören.

Beispiele:

  • Beiträge, in denen abfällige und diffamierende Begriffe gegen Menschen einer bestimmten Herkunft verwendet werden, um deren gesellschaftliche Existenz zu diskreditieren.
  • Aufrufe, Mitglieder einer bestimmten Religion oder sexuellen Orientierung anzugreifen, was nicht nur gegen den Knigge verstößt, sondern auch als Anstiftung zu strafbaren Handlungen gelten kann.

3. Weitergabe personenbezogener Daten

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie betrifft die unbefugte Veröffentlichung von persönlichen, sensiblen oder vertraulichen Informationen. Die Weitergabe personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person kann gegen das Datenschutzgesetz (DSGVO, BDSG) und in schwerwiegenden Fällen auch gegen strafrechtliche Bestimmungen, beispielsweise im Rahmen von Identitätsdiebstahl oder Stalking, verstoßen. Es ist rechtswidrig, wenn dadurch die Privatsphäre und die Sicherheit einer Person massiv beeinträchtigt werden.

Beispiele:

  • Das öffentliche Posten der Privatadresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse einer anderen Person, was zu Belästigung, Bedrohungen oder sogar Erpressung führen kann.
  • Veröffentlichung von Bankdaten oder anderen finanziellen Informationen, die den Opfern erheblichen Schaden zufügen könnten.

4. Intime Medien ohne Einwilligung

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie umfasst das unbefugte Veröffentlichen oder Verbreiten von intimen, privaten Medien – wie Fotos, Videos oder Audiodateien – ohne die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Person. Das unautorisierte Teilen solcher Inhalte verletzt nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern kann auch als Straftat gemäß § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) gewertet werden. Solche Taten können zu erheblichen psychischen Belastungen für die Betroffenen führen und sind deshalb besonders strafbar.

Beispiele:

  • Das Veröffentlichen von Nacktfotos oder privaten Videoaufnahmen in einem Chat ohne Einwilligung der betroffenen Person.
  • Verbreitung intimer Nachrichten oder Bildmaterial, das in einem vertraulichen Kontext entstanden ist, was zu schweren Reputationsschäden führen kann.

5. Selbstverletztendes Verhalten oder Suizid

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie bezieht sich auf Inhalte, die selbstverletzendes Verhalten oder Suizid als Modell, Lösung oder gar als erstrebenswert darstellen. Zwar ist das Bewerben von Selbstverletzungen nicht immer als Straftat einzustufen, jedoch können solche Inhalte in bestimmten Fällen als strafbare Anstiftung zu selbstschädigendem Verhalten oder als Verherrlichung gefährlicher Praktiken gewertet werden. Zudem besteht eine besondere Fürsorgepflicht, um gefährdete Personen zu schützen.

Beispiele:

  • Beiträge, in denen Methoden zum Selbstmord detailliert beschrieben werden, was als Anleitung zu selbstschädigendem Verhalten angesehen werden könnte.
  • Inhalte, die Selbstverletzungen oder suizidale Handlungen verherrlichen, ohne Hilfsangebote oder Warnhinweise zu integrieren.

6. Illegale Pornografie

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie erfasst pornografische Darstellungen, die per Gesetz verboten sind. Hierzu zählen insbesondere Inhalte, die unter Zwang, mit Gewalt oder unter Ausnutzung erfolgen, sowie Darstellungen, die eine klare Verletzung gesetzlicher Normen (etwa zu Verbreitung und Besitz) darstellen. Die Verbreitung solcher Inhalte ist nicht nur ein Verstoß gegen unseren Knigge, sondern strafrechtlich relevant, da sie schwerwiegende Opfer und gesellschaftliche Schäden nach sich ziehen können. Hier ist abzugrenzen zwischen illegaler Pornographie und Kinderpornografie (siehe unten).

Beispiele:

  • Inhalte, in denen pornografisches Material gezeigt wird, das unter Anwendung von Zwang oder Gewalt entstanden ist.
  • Verbreitung von pornografischen Darstellungen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, etwa weil sie als nicht einvernehmliche oder missbräuchliche Darstellungen eingeordnet werden.

7. Sexualisierung oder Missbrauch Jugendlicher

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie umfasst jegliche Inhalte, in denen Minderjährige in einem sexualisierten Kontext dargestellt oder zu sexuellen Handlungen animiert werden. Die Sexualisierung oder der Missbrauch von Jugendlichen ist in Deutschland streng verboten und wird nach besonderen strafrechtlichen Vorschriften verfolgt (vgl. § 176 StGB – sexueller Missbrauch von Kindern). Die Rechtswidrigkeit ergibt sich hier durch den Schutz der Unversehrtheit und das besondere Schutzbedürfnis von Minderjährigen.

Beispiele:

  • Beiträge, in denen Minderjährige in sexualisierter Weise dargestellt werden oder in denen sexuelle Handlungen mit Minderjährigen angedeutet oder gefordert werden.
  • Aufrufe oder Andeutungen, die eine sexuelle Beziehung zu oder mit Minderjährigen fördern, was als schwerer Missbrauch gilt.

8. Straftaten gegenüber Kindern (z. B. Pornografie, sexuelle Ausbeutung)

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie geht noch einen Schritt weiter als die Sexualisierung Jugendlicher, indem sie explizit schwerwiegende Straftaten umfasst, die Kinder als Opfer sexueller Übergriffe, Ausbeutung oder in pornografischen Kontexten darstellen. Die Verbreitung, Herstellung oder Besitz solcher Inhalte ist in jedem Fall strafbar und wird mit besonders hohen Strafen geahndet, da sie die schwerste Form des Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern darstellen.

Beispiele:

  • Jegliche Beiträge, die kinderpornografisches Material enthalten oder verbreiten, was per Gesetz als unantastbar gilt.
  • Inhalte, die Kinder in einem ausbeuterischen oder sexualisierten Kontext darstellen und dadurch deren körperliche und seelische Integrität massiv verletzen.

9. Verbotenes Rechtsgeschäft

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie deckt Handlungen ab, bei denen Aktivitäten oder Geschäfte beworben werden, die per Gesetz verboten sind. Dies betrifft insbesondere den Handel mit illegalen Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten, die dem Zweck haben, gesetzliche Regelungen zu umgehen. Solche Geschäfte sind nicht nur Verstöße gegen den Knigge, sondern auch strafbar, da sie oftmals Teil organisierter Kriminalität sind und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen können.

Beispiele:

  • Ein Mitglied, das im Chat illegale Substanzen, Waffen oder andere verbotene Güter anbietet.
  • Beiträge, in denen der Handel mit gefälschten oder gestohlenen Waren beworben wird, was nach diversen strafrechtlichen Bestimmungen strafbar ist.

10. Identitätsbetrug

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Identitätsbetrug liegt vor, wenn sich jemand widerrechtlich als eine andere Person ausgibt, um sich oder anderen einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Dies kann zu erheblichen Schäden führen, sei es im finanziellen oder im persönlichen Bereich, und ist strafrechtlich relevant, da es unter Betrugstatbestände fällt (z. B. §§ 263, 267 StGB). Solche Handlungen können das Vertrauen in die digitale Kommunikation untergraben und erhebliche Schäden für die Betroffenen zur Folge haben.

Beispiele:

  • Ein Mitglied erstellt ein Profil, das vorgibt, von einer bekannten Persönlichkeit oder einem vertrauenswürdigen Mitglied zu stammen, um so an vertrauliche Informationen zu gelangen.
  • Die widerrechtliche Verwendung von Fotos und persönlichen Daten Dritter, um betrügerische Machenschaften durchzuführen.

11. Sonstiger rechtswidriger Verstoß

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Diese Kategorie dient als Sammelstelle für alle rechtswidrigen Handlungen, die nicht eindeutig in die oben genannten Kategorien passen, aber dennoch strafrechtlich relevant sind. Dies schließt Handlungen ein, die speziellen gesetzlichen Regelungen unterliegen und in ihrer Gesamtheit einen erheblichen Eingriff in Rechtsgüter darstellen.

Beispiele:

  • Beiträge, die zu Cyberkriminalität anleiten, wie beispielsweise das Hacken von Systemen oder die Verbreitung von Schadsoftware, was als Computerbetrug oder Datenveränderung strafbar ist.
  • Inhalte, die spezifische Gesetzesverstöße darstellen, wie etwa die Planung und Ausführung von Betrugsdelikten oder ähnlichen kriminellen Aktivitäten.

12. Kapitalverbrechen

Erklärung und Rechtswidrigkeit:


Kapitalverbrechen umfassen besonders schwerwiegende Straftaten, die in der Regel mit extrem hohen Strafen geahndet werden. Diese Taten verursachen oftmals erheblichen physischen, finanziellen oder gesellschaftlichen Schaden. Rechtswidrigkeit besteht hier in der Regel durch die direkte Gefährdung von Leben, Gesundheit oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Oft handelt es sich um organisierte und geplante Straftaten, deren Auswirkungen weitreichend sind. Der Unterschied zu den restlichen Kategorien besteht darin, dass Knuddels verpflichtet ist, diese besonderen Straftaten unverzüglich anzuzeigen. Sie sind daher mit besonderer Priorität zu bearbeiten.

Darunter fallen:

  • Geldfälschung
  • Wertpapierfälschung
  • Mord
  • Totschlag
  • Menschenhandel
  • Zwangsprostitution
  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
  • Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Raub
  • Räuberische Erpressung
  • Brandstiftung
  • Hochverrat gegen den Bund oder gegen ein Land
  • Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • Herbeiführen einer Explosion oder Strahlungsereignisse
  • Gemeingefährliche Vergiftung
  • Gemeingefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Angriffe auf Luft- und Seeverkehr

Beispiele:

  • Aufrufe oder detaillierte Planungen zu Terroranschlägen, Bombenanschlägen oder anderen Anschlagsdelikten, die das Leben vieler Menschen in Gefahr bringen.
  • Beiträge, in denen die Planung und Durchführung von Morden, groß angelegten Betrugsdelikten oder anderen Verbrechen, die als Kapitalverbrechen klassifiziert sind, beschrieben werden.
  • Hinweise oder Anleitungen, die zu schwerwiegenden Straftaten im Rahmen organisierter Kriminalität führen, was nach speziellen Strafgesetzbüchern (wie dem Strafgesetzbuch oder Anti-Terror-Gesetzen) streng verfolgt wird.


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