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Im Laufe einer CM-Periode kann es dazu kommen, dass man, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Gedanken spielt, sein CM-Amt abzugeben. | Im Laufe einer [[CM-Periode]] kann es dazu kommen, dass man, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Gedanken spielt, sein CM-Amt abzugeben. | ||
Mit Annahme der Nominierung hat man sich für die anschließenden zwei Monate verpflichtet und ist es seinen Wählern schuldig, dass man das Amt gut und aktiv ausübt. Aus diesem Grund sollte man sich genau und intensiv überlegen, ob eine Amtsabgabe unumgänglich ist oder es nicht doch Alternativen gibt. Dazu sollte man sich längere Zeit darüber Gedanken machen und sich nicht aus einer einzigen Situation heraus dazu entscheiden, sein Amt abzugeben. Ist eine Amtsabgabe erst einmal vollzogen und das Amt demnach entzogen worden, so ist dies nicht mehr rückgängig zu machen und zieht zudem eine [[Nominierungssperre]] nach sich. Sollte das Ausführen des Amtes bis zum Ende der CM-Periode tatsächlich keine Option darstellen, so kann man sich mit dem Ersuch der Abgabe an seine [[HZA]]/[[HZE]] wenden. Diese werden das Amt dann nach einem kurzen Gespräch über die Gründe und ggf. einer Bedenkzeit entziehen. | Mit Annahme der Nominierung hat man sich für die anschließenden zwei Monate verpflichtet und ist es seinen Wählern schuldig, dass man das Amt gut und aktiv ausübt. Aus diesem Grund sollte man sich genau und intensiv überlegen, ob eine Amtsabgabe unumgänglich ist oder es nicht doch Alternativen gibt. Dazu sollte man sich längere Zeit darüber Gedanken machen und sich nicht aus einer einzigen Situation heraus dazu entscheiden, sein Amt abzugeben. Ist eine Amtsabgabe erst einmal vollzogen und das Amt demnach entzogen worden, so ist dies nicht mehr rückgängig zu machen und zieht zudem eine [[Nominierungssperre]] nach sich. Sollte das Ausführen des Amtes bis zum Ende der CM-Periode tatsächlich keine Option darstellen, so kann man sich mit dem Ersuch der Abgabe an seine [[HZA]]/[[HZE]] wenden. Diese werden das Amt dann nach einem kurzen Gespräch über die Gründe und ggf. einer Bedenkzeit entziehen. | ||
Einen Sonderfall stellt der [[Channelmoderatorenwahl|Ausfall einer CM-Wahl]] dar. Gibt man sein Amt dann freiwillig ab, ist man seiner Verpflichtung in der Periode, für die man gewählt wurde, bereits nachgekommen. Technisch gesehen erhält man zwar trotzdem eine Nominierungssperre, hat jedoch, wenn man sich rechtzeitig bei einem [[VA]] oder [[Kolloid]] meldet, bereits bei der nachfolgenden CM-Wahl in einem anderen Channel die Möglichkeit, trotzdem zur Wahl anzutreten. Die üblichen Voraussetzungen dazu müssen natürlich trotzdem erfüllt sein. |
Version vom 18. Mai 2016, 19:11 Uhr
Allgemeine Informationen
Als Amtsentzug wird die letztmögliche und endgültige Sanktion bezeichnet, die erfolgt, wenn ein administratives Mitglied mehrfach und/oder gravierend gegen die Regeln der Community verstößt.
Gründe für Amtsentzüge
Channelmoderatoren, Admins, Ehrenmitglieder und Teammitglieder besitzen alle ehrenamtlich Ämter, welche für alle User im Chat als eine Art Vorbild-Funktion dienlich sind. Je nachdem, wie stark eines dieser ehrenamtlichen Mitglieder gegen eine Regel aus AGB und Knigge verstößt, entscheidet in den meisten Fällen die nächst höhrere Instanz, wie mit einem Verstoß umzugehen ist.
Ausnahmefälle
Hierbei muss beachtet werden, dass nicht jeder Verstoß zwingend zum Amtsentzug führen muss. Es spielen auch hier mehrere Faktoren eine Rolle. Wie verhält sich das Mitglied, nach dem es auf den Fehler angesprochen wurde? Zeigt man Einsicht und entschuldigt sich für sein Fehlverhalten? Viele Einflüsse von außen spielen hier eine Rolle. Prinzipiell kann man Amtsentzüge also gar nicht so wirklich pauschalisieren, denn um als Außenstehender alles nachvollziehen zu können, muss man oft die ganze Geschichte kennen.
Freiwillige Amtsabgabe als CM
Im Laufe einer CM-Periode kann es dazu kommen, dass man, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Gedanken spielt, sein CM-Amt abzugeben. Mit Annahme der Nominierung hat man sich für die anschließenden zwei Monate verpflichtet und ist es seinen Wählern schuldig, dass man das Amt gut und aktiv ausübt. Aus diesem Grund sollte man sich genau und intensiv überlegen, ob eine Amtsabgabe unumgänglich ist oder es nicht doch Alternativen gibt. Dazu sollte man sich längere Zeit darüber Gedanken machen und sich nicht aus einer einzigen Situation heraus dazu entscheiden, sein Amt abzugeben. Ist eine Amtsabgabe erst einmal vollzogen und das Amt demnach entzogen worden, so ist dies nicht mehr rückgängig zu machen und zieht zudem eine Nominierungssperre nach sich. Sollte das Ausführen des Amtes bis zum Ende der CM-Periode tatsächlich keine Option darstellen, so kann man sich mit dem Ersuch der Abgabe an seine HZA/HZE wenden. Diese werden das Amt dann nach einem kurzen Gespräch über die Gründe und ggf. einer Bedenkzeit entziehen.
Einen Sonderfall stellt der Ausfall einer CM-Wahl dar. Gibt man sein Amt dann freiwillig ab, ist man seiner Verpflichtung in der Periode, für die man gewählt wurde, bereits nachgekommen. Technisch gesehen erhält man zwar trotzdem eine Nominierungssperre, hat jedoch, wenn man sich rechtzeitig bei einem VA oder Kolloid meldet, bereits bei der nachfolgenden CM-Wahl in einem anderen Channel die Möglichkeit, trotzdem zur Wahl anzutreten. Die üblichen Voraussetzungen dazu müssen natürlich trotzdem erfüllt sein.