Versteigerung

Smileyfeature-Name: Versteigerung

Benötigter Smiley: Versteigerung.gif
Smileybezeichnung: Versteigerung
Seltenheit: sehr selten
Anwendbarkeit: einmal alle 30 Tag(e)
Smileyreihe: Abo 2013/01
Funktion: /auctionme





Allgemeines

Das Smileyfeature Versteigerung gehört zu dem Smiley Versteigerung aus der Reihe Abo 2013/01. Der Smiley (und damit auch das Feature) werden in die Seltenheitsstufe "sehr selten" einsortiert.


Erklärung des Features

Man versteigert seinen Nick, auf den andere Mitglieder bieten können. Nach Auktionsende bekommt das Mitglied, das sich versteigern ließ, 95% des Erlöses gutgeschrieben. Versteigerer und Ersteigerer erhalten für vier Wochen (30 Tage) einen Profil- und Highlightseintrag. Ebenso ist ein Jugendschutzfilter vorhanden, sodass es nicht möglich ist, sich als Erwachsener von einem Minderjährigen ersteigern zu lassen oder umgekehrt.

Hinweis:

  • Die Dauer der Versteigerung hängt von der Einstellung ab; der Eintrag im Profil nach der Versteigerung bleibt 30 Tage bei beiden (Person, welche versteigert wurde und Person, welche ersteigert hat) bestehen; beide erhalten einen dauerhaften Eintrag in den Highlights.
  • Verwendbarkeit einmal alle 30 Tage; hat man sich selbst versteigert, ist dies erst 30 Tage nach Ende der Versteigerung erneut möglich.


Offizielle Featurebeschreibung

Mit dem Versteigerungs-Feature hast du die Möglichkeit, dich zum Spaß zu "versteigern". Gib dazu /auctionme ein.

Es öffnet sich daraufhin ein Fenster, in dem die Details (wie z. B. die Dauer der Versteigerung) eingestellt werden können. Die laufende Versteigerung und das aktuelle Höchstgebot werden dann in deinem Profil mit einem Link angezeigt. Durch Klick auf diesen Link oder Eingabe von /auctionme NICKNAME können andere Mitglieder Gebote abgeben. Nach Ablauf der Zeit wirst du dem Meistbietenden "zugesprochen". Du erhältst 95% der gebotenen Knuddels, der Rest wird als Gebühr abzogen.

Dieses Feature ist lediglich zu Spaß-Zwecken gedacht, Besitzansprüche gegenüber der Person oder dem Nickname des Anwenders bestehen natürlich nicht. Damit dein Ersteigerer auch etwas von seinem Einsatz hat, kannst du dich nach erfolgreicher Versteigerung für 30 Tage nicht erneut versteigern lassen.

Vorschau der Funktion


Weiterführende Informationen