Chattertreffen/Elternerklärung

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Allgemeines

Die Elternerklärung betrifft Mitglieder unter 18 Jahren, die ein offizielles Chattertreffen besuchen möchten.


Elternerklärung

In der Elternerklärung steht, wann, wo und wie lange das Chattertreffen stattfindet. Außerdem wird die genaue Adresse der Jugendherberge angegeben. Die Eltern bestätigen mit der Erklärung, dass das Kind an dem Chattertreffen teilnehmen darf und mindestens 16 Jahre alt ist. Zudem muss die Tochter/der Sohn eine notwendige Selbstverantwortung besitzen. Die Erklärung besagt, dass die Teilnehmer unter 18 nur mit dem eigenem Geschlecht auf ein Zimmer kommen. Die Aufsichtspflicht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrechtes wird den Organisatoren des Treffens übertragen. Außerdem bestätigen die Eltern, dass das Kind gegen Tetanus geimpft ist. Die Betreuer bzw. Organisatoren dürfen es bei kleinen Wunden versorgen oder in notwendigen Fällen ins Krankenhaus bringen, wenn dringende medizinische Hilfe gebraucht wird. Den Anweisungen der Organisatoren muss das Kind gehorchen, falls nicht, sind die Eltern damit einverstanden, dass ihr Kind das Treffen auf eigene Kosten frühzeitig verlassen muss.

Eltern haften für alle Schäden, die das Kind während des Chattertreffens verursacht. Zuletzt wird von den Eltern verlangt, dass sie den Nicknamen, den Namen, das Geburtsdatum ihres Kindes, sowie Telefon und Anschrift der Eltern und eine Unterschrift angeben.


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