Chattertreffen/Elternerklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Elternerklärung ==
== Elternerklärung ==


Elternerklärung
In der Elternerklärung steht drin, wann, wo und wie lange das Chattertreffen stattfindet. Ausserdem wird die genaue Adresse der Jugendherberge angegeben.
1. Beginn des Treffens
Die Eltern bestätigen mit der Erklärung, dass das Kind an dem Chattertreffen teilnehmen darf und mindestens 16 Jahre alt ist. Zudem muss die Tochter/der Sohn eine notwendige Selbstverantwortung besitzen. Die Erklärung besagt, dass die Teilnehmer unter 18 nur mit dem eigenem Geschlecht auf ein Zimmer kommen.
 
Die Aufsichtspflicht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrechtes wird den Organistoren des Treffens übertragen.  
Das Treffen beginnt am TT.MM.JJJJ um XX Uhr in der Jugendherberge XX und endet am TT.MM.JJJJ gegen XX Uhr.
Ausserdem bestätigen die Eltern, dass das Kind gegen Tetanus geimpft ist. Die Betreuer bzw. Organisatoren dürfen es bei kleinen Wunden versorgen oder in notwendingen Fällen ins Krankenhaus bringen, wo dringende medizinische Hilfe gebraucht wird.  
 
Den Anweisungen der Organisatoren muss das Kind gehorchen, falls nicht, sind die Eltern damit einverstanden, dass ihr Kind das Treffen auf eigene Kosten frühzeitig verlasen muss.
Adresse:
Eltern haften für alle Schäden, die das Kind während des Chattertreffens verursacht.
XXX
Zuletzt wird von den Eltern verlangt, dass sie den [Nicknamen], den Namen, das Geburtsdatum ihred Kindes, sowie Telefon und Anschrift der Eltern und eine Unterschrift angeben.
XX
XX
 
Anreise und Abreise sind ausdrücklich selbst zu organisieren und sind nicht Bestandteil des Treffens.
 
<b>2. Teilnahme am Treffen</b>
 
Wir bestätigen, dass unser Sohn/unsere Tochter mindestens 16 Jahre alt ist. Als Erziehungsberechtigte geben wir die Erlaubnis, dass unser Kind an dem Treffen des Knuddels Chats vom TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ teilnehmen darf.
Diese Veranstaltung steht naturgemäß nur teilweise unter Aufsicht von Betreuern. Die evtl. notwendige erhöhte Selbstverantwortung und Disziplin überfordert unser Kind nicht. Die jugendlichen Teilnehmer werden getrennt nach Geschlechtern untergebracht.
 
<b>3. Aufsichtspflicht</b>
 
Für die Dauer des Treffens übertragen wir die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über unser Kind den Organisatoren des Treffens. Wir sind damit einverstanden, dass die Ausübung im erforderlichen Ausmaß auf volljährige Betreuer weiter übertragen wird. Dabei ist uns bewusst, dass die Aufsicht über unser Kind von den Beteuern nur in einem Umfang wahrgenommen werden kann, der zumutbar ist.
 
<b>4. Medizinische Versorgung</b>
 
Mein Kind ist Tetanus geimpft. Wir gestatten, dass unser Kind unabhängig von Ersten-Hilfe-Leistungen bei kleineren Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf (kleine Schürfwunden, Insektenstiche und dergleichen). Wir geben hiermit unser Einverständnis, dass erforderliche vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn unser Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden. Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind gesund ist und nicht an gesundheitlichen Schäden leidet. Sollten sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand einstellen, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Behinderungen bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen sind für den Veranstalter nicht unbedingt ein Hinderungsgrund für eine Teilnahme. Sie müssen jedoch im Interesse des Kindes bekannt sein und bedürfen einer Abstimmung zwischen Erziehungsberechtigten und Träger.
 
<b>5. Weisungsbefugnis</b>
 
Den Weisungen der aufsichtsführenden Personen (Organisatoren des Treffens) hat unser Kind nachzukommen. Wir sind uns darüber bewusst, dass ein schuldhaftes Verhalten unseres Kindes eine Haftung der Organisatoren ausschließt. Wir erklären uns damit einverstanden, dass unser Kind bei schwerwiegenden Verstößen sowie aus pädagogischen Gründen das Treffen vorzeitig auf eigene Kosten abbrechen muss.
 
<b>6. Haftung</b>
 
Ich hafte im vollen Umfang für alle Schäden, die mein Kind während dieses Treffens verursacht.
 
 
<b>Telefon-Nr. und Anschrift des Erziehungsberechtigten:
 
 
 
Nickname des Kindes:
 
 
Name des Kindes:
 
 
Geburtsdatum des Kindes:
 
 
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:</b>


== Weblinks ==  
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* [http://scripts.knuddels.de/ct/knuddels.de/html/78/page1.html Knuddels.de - Elternerklärung] - Informationen zur Elternerklärung für die Teilnahme an Chattertreffen
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Version vom 11. August 2012, 22:16 Uhr

Allgemein

Die Elternerklärung betrifft User unter 18 Jahren, die ein offizielles Chattertreffen besuchen möchten.

Elternerklärung

In der Elternerklärung steht drin, wann, wo und wie lange das Chattertreffen stattfindet. Ausserdem wird die genaue Adresse der Jugendherberge angegeben. Die Eltern bestätigen mit der Erklärung, dass das Kind an dem Chattertreffen teilnehmen darf und mindestens 16 Jahre alt ist. Zudem muss die Tochter/der Sohn eine notwendige Selbstverantwortung besitzen. Die Erklärung besagt, dass die Teilnehmer unter 18 nur mit dem eigenem Geschlecht auf ein Zimmer kommen. Die Aufsichtspflicht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrechtes wird den Organistoren des Treffens übertragen. Ausserdem bestätigen die Eltern, dass das Kind gegen Tetanus geimpft ist. Die Betreuer bzw. Organisatoren dürfen es bei kleinen Wunden versorgen oder in notwendingen Fällen ins Krankenhaus bringen, wo dringende medizinische Hilfe gebraucht wird. Den Anweisungen der Organisatoren muss das Kind gehorchen, falls nicht, sind die Eltern damit einverstanden, dass ihr Kind das Treffen auf eigene Kosten frühzeitig verlasen muss. Eltern haften für alle Schäden, die das Kind während des Chattertreffens verursacht. Zuletzt wird von den Eltern verlangt, dass sie den [Nicknamen], den Namen, das Geburtsdatum ihred Kindes, sowie Telefon und Anschrift der Eltern und eine Unterschrift angeben.

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