Bandindex: Unterschied zwischen den Versionen

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# Der interne Bandindex führte Bands, die in den deutschen Charts sind und vom deutschen Gesetz als völlig legitim angesehen sind
# Der interne Bandindex führte Bands, die in den deutschen Charts sind und vom deutschen Gesetz als völlig legitim angesehen sind
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<b><center>Bands und Alben, die nach deutschem Recht indiziert sind, sowie gegen die AGB verstoßen sind weiterhin nicht erlaubt.</center></b>
<b><center>Bands und Alben, die nach deutschem Recht indiziert sind, sowie gegen die AGB verstoßen sind weiterhin nicht erlaubt.</center></b><b><center>Bei Unklarheiten kann man sich gerne an das [[AET]] wenden.</center></b>


== Weiterführende Informationen ==
== Weiterführende Informationen ==
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
*[https://www.knuddels-gegen-extremismus.de/ wwww.knuddels-gegen-extremismus.de] - Homepage des AET
*[https://www.bundespruefstelle.de/ www.bundespruefstelle.de] - Informationen über indizierte Medien
*[https://www.bundespruefstelle.de/ www.bundespruefstelle.de] - Informationen über indizierte Medien
*[https://www.verfassungsschutz.de/de/startseite www.verfassungsschutz.de] - Website des deutschen Verfassungsschutzes
*[https://www.verfassungsschutz.de/de/startseite www.verfassungsschutz.de] - Website des deutschen Verfassungsschutzes

Aktuelle Version vom 27. März 2023, 22:43 Uhr

Allgemeines

Als Bandindex bezeichnet man die Liste an Bands und Alben, die nach deutschem Recht zu den jugendgefährdenden Medien gehören und aufgrund ihrer meist extremistischen Aussagen verboten sind.

Bands, die im Bandindex von Knuddels aufgeführt waren, sind nicht immer deutschlandweit indiziert gewesen. Der knuddelsinterne Bandindex nahm sich den Punkt 6.2 der AGB zur Grundlage. Am 14.04.2016 wurde der Bandindex bei Knuddels offiziell ausgelagert.[1]

Gründe für die Auslagerung

  1. Das Posten von Bands in Musik-Channels minimiert sich stetig, durch sinkende Mitgliederzahlen sowie der Vernetzung durch Facebook und Spotify
  2. Geringer Störungsfaktor, gerade bei Bands die relativ unbekannt sind, sich aber auf dem Knuddelsindex finden lassen
  3. Verminderung und Verhinderung überzogener Sperren
  4. Vermeidung von Schubladendenken weil jemand eine bestimmte Musikrichtung hört
  5. Der interne Bandindex führte Bands, die in den deutschen Charts sind und vom deutschen Gesetz als völlig legitim angesehen sind


Bands und Alben, die nach deutschem Recht indiziert sind, sowie gegen die AGB verstoßen sind weiterhin nicht erlaubt.
Bei Unklarheiten kann man sich gerne an das AET wenden.

Weiterführende Informationen

Weblinks

Belege