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     <ul></html>{{Listdot}}    <html><b>Ausspähen von Daten, § 202a StGB</b><br>
     <ul></html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Ausspähen von Daten, § 202a StGB</b><br><br>


In <b>§ 202a Abs. 1 StGB</b> heißt es: "Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit <b>Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre</b>n oder mit <b>Geldstrafe</b> bestraft."<br><br>
In <b>§ 202a Abs. 1 StGB</b> heißt es: "Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit <b>Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre</b>n oder mit <b>Geldstrafe</b> bestraft."<br><br>
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Zwar müssen diese Daten "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sein", allerdings werden an diese Sicherung keine hohen Anforderungen gestellt. Als Sicherung genügen daher in jedem Fall z.B. ein <b>Passwort oder eine Firewall</b>. Eine besondere Sicherung ist sogar dann anzunehmen, wenn bestimmte Daten in einem Verzeichnis mit abwegiger Bezeichnung abgelegt sind. Wenn du auf deinem PC also z.B. Bewerbungsschreiben gespeichert hast, das Verzeichnis, in dem diese Schreiben gespeichert sind, z.B. aber "123" und nicht "Bewerbungsschreiben" heißen würde, würde ein Gericht schon annehmen, dass der Zugang zu deinen Bewerbungsschreiben besonders gesichert war. Schließlich waren diese ja nicht einfach zu finden.<br><br>
Zwar müssen diese Daten "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sein", allerdings werden an diese Sicherung keine hohen Anforderungen gestellt. Als Sicherung genügen daher in jedem Fall z.B. ein <b>Passwort oder eine Firewall</b>. Eine besondere Sicherung ist sogar dann anzunehmen, wenn bestimmte Daten in einem Verzeichnis mit abwegiger Bezeichnung abgelegt sind. Wenn du auf deinem PC also z.B. Bewerbungsschreiben gespeichert hast, das Verzeichnis, in dem diese Schreiben gespeichert sind, z.B. aber "123" und nicht "Bewerbungsschreiben" heißen würde, würde ein Gericht schon annehmen, dass der Zugang zu deinen Bewerbungsschreiben besonders gesichert war. Schließlich waren diese ja nicht einfach zu finden.<br><br>


<b>Denke also daran</b>, dass auch die Geheimhaltung von Daten durch das Gesetz geschützt wird und sich derjenige strafbar macht, der gegen den Willen der Person, die diese Daten angelegt hat, sich solche Daten verschafft.<br><br>
<b>Denke also daran</b>, dass auch die Geheimhaltung von Daten durch das Gesetz geschützt wird und sich derjenige strafbar macht, der gegen den Willen der Person, die diese Daten angelegt hat, sich solche Daten verschafft.<br><br><br>




     </html>{{Listdot}}    <html><b>Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, 202c StGB</b><br><br>
     </html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, 202c StGB</b><br><br>


<b>§ 202c Abs. 1 StGB</b> regelt: "Wer eine Straftat nach <b>§ 202a</b> oder <b>§ 202b</b> vorbereitet, indem er <br><br>
<b>§ 202c Abs. 1 StGB</b> regelt: "Wer eine Straftat nach <b>§ 202a</b> oder <b>§ 202b</b> vorbereitet, indem er <br><br>
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Wie bereits oben dargestellt, werden Daten durch das Gesetz besonders geschützt. Wie <b>ernst</b> dieser Schutz genommen wird, zeigt <b>§ 202c StGB</b>. Hiernach ist nämlich nicht nur das Beschaffen fremder Daten strafbar. <b>§ 202c StGB</b> geht noch viel weiter und stellt sogar schon solche Taten <b>unter Strafe</b>, die dazu dienen, das Beschaffen von Daten vorzubereiten. Es macht sich also nicht nur Strafbar, wer z.B. einen Trojaner benutzt, um an fremde Daten zu kommen, sondern <b>auch schon</b>, wer einen solchen Trojaner "nur" erstellt. Ebenso <b>strafbar</b> macht sich, wer sich Passwörter etc. beschafft um mit diesen dann an Daten anderer Personen zu gelangen.<br><br>
Wie bereits oben dargestellt, werden Daten durch das Gesetz besonders geschützt. Wie <b>ernst</b> dieser Schutz genommen wird, zeigt <b>§ 202c StGB</b>. Hiernach ist nämlich nicht nur das Beschaffen fremder Daten strafbar. <b>§ 202c StGB</b> geht noch viel weiter und stellt sogar schon solche Taten <b>unter Strafe</b>, die dazu dienen, das Beschaffen von Daten vorzubereiten. Es macht sich also nicht nur Strafbar, wer z.B. einen Trojaner benutzt, um an fremde Daten zu kommen, sondern <b>auch schon</b>, wer einen solchen Trojaner "nur" erstellt. Ebenso <b>strafbar</b> macht sich, wer sich Passwörter etc. beschafft um mit diesen dann an Daten anderer Personen zu gelangen.<br><br>


<b>Merke daher:</b> Nicht nur das Beschaffen fremder Daten ist strafbar, sondern bereits das Vorbereiten einer solchen Tat.<br><br>
<b>Merke daher:</b> Nicht nur das Beschaffen fremder Daten ist strafbar, sondern bereits das Vorbereiten einer solchen Tat.<br><br><br>




     </html>{{Listdot}}    <html><b>Datenveränderung, § 303a StGB</b><br><br>
     </html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Datenveränderung, § 303a StGB</b><br><br>


Die Norm des <b>§ 303a Abs. 1 StGB</b> lautet: "Wer rechtswidrig Daten (<b>§ 202a Abs. 2</b>) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit <b>Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren</b> oder mit <b>Geldstrafe</b> bestraft."<br><br>
Die Norm des <b>§ 303a Abs. 1 StGB</b> lautet: "Wer rechtswidrig Daten (<b>§ 202a Abs. 2</b>) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit <b>Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren</b> oder mit <b>Geldstrafe</b> bestraft."<br><br>
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Durch diese Regelung wird also das Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen oder Verändern von fremden Daten unter Strafe gestellt. Dieser Straftatbestand regelt damit eine Art virtuelle Sachbeschädigung. Denn genau so, wie man nicht Gegenstände, die einer anderen Person gehören, beschädigen oder Zerstören darf, so darf man auch keine <b>fremden Daten</b> in irgendeiner Form beeinträchtigen. Strafbar macht sich nach <b>§ 303a StGB</b> also etwa, wer mittels eines Trojaners oder Virus Daten auf dem PC eines anderen beschädigt oder löscht, wer den Nicknamen eines anderen "stiehlt" und dabei z.B. das Passwort ändert, Knuddels weggibt oder Smileys wegtauscht.<br><br>
Durch diese Regelung wird also das Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen oder Verändern von fremden Daten unter Strafe gestellt. Dieser Straftatbestand regelt damit eine Art virtuelle Sachbeschädigung. Denn genau so, wie man nicht Gegenstände, die einer anderen Person gehören, beschädigen oder Zerstören darf, so darf man auch keine <b>fremden Daten</b> in irgendeiner Form beeinträchtigen. Strafbar macht sich nach <b>§ 303a StGB</b> also etwa, wer mittels eines Trojaners oder Virus Daten auf dem PC eines anderen beschädigt oder löscht, wer den Nicknamen eines anderen "stiehlt" und dabei z.B. das Passwort ändert, Knuddels weggibt oder Smileys wegtauscht.<br><br>


<b>Denke also immer daran:</b> Nicht nur "echte" Gegenstände dürfen nicht beschädigt werden, dies gilt auch für Daten. Diese dürfen weder beschädigt, noch verändert, noch gelöscht werden.<br><br>
<b>Denke also immer daran:</b> Nicht nur "echte" Gegenstände dürfen nicht beschädigt werden, dies gilt auch für Daten. Diese dürfen weder beschädigt, noch verändert, noch gelöscht werden.<br><br><br>




     </html>{{Listdot}}    <html><b>Wie reagiere ich auf ein Vergehen im Internet?</b><br><br>
     </html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Wie reagiere ich auf ein Vergehen im Internet?</b><br><br>


Nachdem Du nun gelesen hast, dass auch deine Daten im Internet durch das Gesetz geschützt werden, fragst du dich vielleicht, was du machen sollst und kannst, wenn dir jemand z.B. deinen Nicknamen, Smileys etc. "gestohlen" hat. Wenn dir so etwas einmal passiert, solltest du nicht davon zurückschrecken, Strafanzeige oder Strafantrag zu stellen.<br><br>
Nachdem Du nun gelesen hast, dass auch deine Daten im Internet durch das Gesetz geschützt werden, fragst du dich vielleicht, was du machen sollst und kannst, wenn dir jemand z.B. deinen Nicknamen, Smileys etc. "gestohlen" hat. Wenn dir so etwas einmal passiert, solltest du nicht davon zurückschrecken, Strafanzeige oder Strafantrag zu stellen.<br><br><br>




     </html>{{Listdot}}    <html><b>Was ist eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag?</b><br><br>
     </html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Was ist eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag?</b><br><br>


Eine <b>Strafanzeige</b> ist die Mitteilung einer Person gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) über das strafbare Verhalten einer anderen Person. Erhalten die Strafverfolgungsbehörden Mitteilung über ein solches Verhalten, sind sie dazu <b>verpflichtet</b>, gegen die Person, welche die Straftat begangen hat, <b>zu ermitteln</b>. Dabei ist es vollkommen <b>unerheblich</b>, ob die Anzeige von der Person gestellt wird, die durch die Straftat geschädigt wurde, oder irgendeine andere Person, die mit der Tat eigentlich nichts zu tun hat.<br><br>
Eine <b>Strafanzeige</b> ist die Mitteilung einer Person gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) über das strafbare Verhalten einer anderen Person. Erhalten die Strafverfolgungsbehörden Mitteilung über ein solches Verhalten, sind sie dazu <b>verpflichtet</b>, gegen die Person, welche die Straftat begangen hat, <b>zu ermitteln</b>. Dabei ist es vollkommen <b>unerheblich</b>, ob die Anzeige von der Person gestellt wird, die durch die Straftat geschädigt wurde, oder irgendeine andere Person, die mit der Tat eigentlich nichts zu tun hat.<br><br>


Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen im Gesetz geregelt ist, dass eine bestimmte Straftat nur auf "Antrag" verfolgt wird. Bei solchen Straftaten spricht man von "Antragsdelikten". Hier genügt keine einfache Strafanzeige. Vielmehr muss ein <b>Strafantrag</b> gestellt werden. Dies bedeutet, dass nicht irgendjemand, sondern diejenige Person, die durch die Straftat geschädigt wurde, den Strafverfolgungsbehörden mitteilen muss, dass sie wünscht, dass gegen den Täter einer bestimmten Tat ermittelt wird.<br><br>
Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen im Gesetz geregelt ist, dass eine bestimmte Straftat nur auf "Antrag" verfolgt wird. Bei solchen Straftaten spricht man von "Antragsdelikten". Hier genügt keine einfache Strafanzeige. Vielmehr muss ein <b>Strafantrag</b> gestellt werden. Dies bedeutet, dass nicht irgendjemand, sondern diejenige Person, die durch die Straftat geschädigt wurde, den Strafverfolgungsbehörden mitteilen muss, dass sie wünscht, dass gegen den Täter einer bestimmten Tat ermittelt wird.<br><br><br>




     </html>{{Listdot}}    <html><b>Und wenn ich den Täter gar nicht kenne?</b><br><br>
     </html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Und wenn ich den Täter gar nicht kenne?</b><br><br>


Um Strafanzeige/Strafantrag zu stellen, musst du den (realen) Namen der Person, die eine Straftat begangen hat, nicht kennen. Es kommt sogar <b>sehr oft</b> vor, dass eine Person, die Anzeige erstattet, nicht genau weiß, wer eine bestimmte Tat begangen hat. In einem solchen Fall richtet sich deine Strafanzeige/dein Strafantrag dann <b>gegen "Unbekannt"</b>. Wenn du der Polizei ansonsten alles sagst, was du zu dem Vorfall weißt, wegen dem du Anzeige erstattest, wird man versuchen, den Täter mittels dieser Angaben zu ermitteln.<br><br>
Um Strafanzeige/Strafantrag zu stellen, musst du den (realen) Namen der Person, die eine Straftat begangen hat, nicht kennen. Es kommt sogar <b>sehr oft</b> vor, dass eine Person, die Anzeige erstattet, nicht genau weiß, wer eine bestimmte Tat begangen hat. In einem solchen Fall richtet sich deine Strafanzeige/dein Strafantrag dann <b>gegen "Unbekannt"</b>. Wenn du der Polizei ansonsten alles sagst, was du zu dem Vorfall weißt, wegen dem du Anzeige erstattest, wird man versuchen, den Täter mittels dieser Angaben zu ermitteln.<br><br><br>




     </html>{{Listdot}}    <html><b>Wo kann ich Strafanzeige/Strafantrag stellen?</b>
     </html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Wo kann ich Strafanzeige/Strafantrag stellen?</b>
Strafanzeige und Strafantrag können bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden.<br><br>
Strafanzeige und Strafantrag können bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden.<br><br><br>




     </html>{{Listdot}}    <html><b>Wie bzw. in welcher Form kann ich Strafanzeige/Strafantrag stellen?</b><br><br>
     </html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Wie bzw. in welcher Form kann ich Strafanzeige/Strafantrag stellen?</b><br><br><br>


Eine bestimmte Form muss nicht eingehalten werden. Es ist also z.B. nicht notwendig, die Strafanzeige/den Strafantrag schriftlich zu stellen. Man kann also ohne ein Schreiben etc. zur Polizei gehen und die Anzeige dort aufnehmen lassen.<br><br>
Eine bestimmte Form muss nicht eingehalten werden. Es ist also z.B. nicht notwendig, die Strafanzeige/den Strafantrag schriftlich zu stellen. Man kann also ohne ein Schreiben etc. zur Polizei gehen und die Anzeige dort aufnehmen lassen.<br><br><br>




     </html>{{Listdot}}    <html><b>Entstehen mir durch eine Anzeige Kosten?</b><br><br>
     </html>[[Datei:Icon - Kreis.gif]]<html><b> Entstehen mir durch eine Anzeige Kosten?</b><br><br>


<b>Nein!</b> Eine Strafanzeige ist grundsätzlich <b>kostenlos</b>. Dies ist auch unabhängig vom Erfolg der Ermittlung. Du musst also nicht befürchten, dass du plötzlich die Kosten der Ermittlungen tragen musst, wenn man den Täter nicht ermitteln oder ihm seine Tat nicht beweisen kann.<br><br>
<b>Nein!</b> Eine Strafanzeige ist grundsätzlich <b>kostenlos</b>. Dies ist auch unabhängig vom Erfolg der Ermittlung. Du musst also nicht befürchten, dass du plötzlich die Kosten der Ermittlungen tragen musst, wenn man den Täter nicht ermitteln oder ihm seine Tat nicht beweisen kann.<br><br>
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== Verwandte Artikel ==
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* [[Chathilfen]] - Übersicht aller Chathilfen
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[[Kategorie:Chathilfe]]
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Version vom 1. Dezember 2015, 17:10 Uhr

Den Inhalt der /h passwortklau aus dem Chat findest du hier:

Informationen zum deutschen Strafrecht

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