/h passwortklau: Unterschied zwischen den Versionen

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Den Inhalt der <b>/h passwortklau</b> aus dem Chat findest du hier:<br><br>
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{{Box|Informationen zum deutschen Strafrecht|<html><font size="4"><b>Strafbarkeit von Nickdiebstählen & Co.</b></font><br><br>
{{Box|Informationen zum deutschen Strafrecht|<html><font size="4"><b>Strafbarkeit von Nickdiebstählen & Co.</b></font><br><br>
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Eine Person greift heimlich in das <b>Portemonnaie</b> einer anderen Person und nimmt sich 50 Euro heraus. Dies ist eindeutig ein <b>Diebstahl</b> und der Täter muss mit Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie einer Verurteilung durch ein Gericht rechnen. Hieran wird wohl niemand ernsthaft zweifeln.<br><br>
Eine Person greift heimlich in das <b>Portemonnaie</b> einer anderen Person und nimmt sich 50 Euro heraus. Dies ist eindeutig ein <b>Diebstahl</b> und der Täter muss mit Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie einer Verurteilung durch ein Gericht rechnen. Hieran wird wohl niemand ernsthaft zweifeln.<br><br>


Wie sieht es aber in einem <b>anderen Fall</b> aus: Durch einen Trick, eine Phishingseite oder einen Trojaner erlangt jemand das Passwort für den Nicknamen eines anderen bei Knuddels. Er geht mit dem <b>Nicknamen</b> online, verändert das Passwort, damit der eigentliche Inhaber des Nicknamens nicht mehr auf diesen zugreifen kann, liest die /ms des Nicknamens und tausch Smileys und Knuddels weg. Macht sich auch die Person, die dies getan hat <b>strafbar?</b> Der ein oder andere wird das vielleicht verneinen. Schließlich geht es hier ja nicht um Bargeld, sondern "nur" um Daten. Das ist jedoch ein <b>großer Irrtum</b>.<br><br>
Wie sieht es aber in einem <b>anderen Fall</b> aus: Durch einen Trick, eine Phishingseite oder einen Trojaner erlangt jemand das Passwort für den Nicknamen eines anderen bei Knuddels. Er geht mit dem <b>Nicknamen</b> online, verändert das Passwort, damit der eigentliche Inhaber des Nicknamens nicht mehr auf diesen zugreifen kann, liest die </html><function>/m</function><html>s des Nicknamens und tausch Smileys und Knuddels weg. Macht sich auch die Person, die dies getan hat <b>strafbar?</b> Der ein oder andere wird das vielleicht verneinen. Schließlich geht es hier ja nicht um Bargeld, sondern "nur" um Daten. Das ist jedoch ein <b>großer Irrtum</b>.<br><br>


Das Internet und Datenverarbeitungen sind in den letzten Jahren für unseren Alltag immer wichtiger geworden. Daten haben für uns alle eine große Wichtigkeit. Außerdem haben wir natürlich auch ein großes Interesse daran, dass unsere Daten nicht durch fremde Personen <b>ohne unsere Erlaubnis</b> gelesen oder gelöscht werden können. Genauso wie unser materielles Eigentum nicht zerstört werden soll, sollen auch unsere virtuellen Güter geschützt werden. Aus diesem Grund hat auch der Gesetzgeber reagiert und einige Regelungen in das <b>Strafgesetzbuch (StGB)</b> übernommen, durch die auch der unberechtigte Umgang mit Daten unter Strafe gestellt wird.<br><br>  
Das Internet und Datenverarbeitungen sind in den letzten Jahren für unseren Alltag immer wichtiger geworden. Daten haben für uns alle eine große Wichtigkeit. Außerdem haben wir natürlich auch ein großes Interesse daran, dass unsere Daten nicht durch fremde Personen <b>ohne unsere Erlaubnis</b> gelesen oder gelöscht werden können. Genauso wie unser materielles Eigentum nicht zerstört werden soll, sollen auch unsere virtuellen Güter geschützt werden. Aus diesem Grund hat auch der Gesetzgeber reagiert und einige Regelungen in das <b>Strafgesetzbuch (StGB)</b> übernommen, durch die auch der unberechtigte Umgang mit Daten unter Strafe gestellt wird.<br><br>  
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Version vom 2. August 2015, 21:17 Uhr

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Informationen zum deutschen Strafrecht

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