Handlungsleitfaden/Zusammenfassung SREL

Version vom 8. September 2025, 18:48 Uhr von mrs fabelhaft (Diskussion | Beiträge) (Erstellt.)
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Zusammenfassung SREL

Wann wird das Macro SREL verwendet?

  • Eingestehen pädo- oder hebephiler (sexuelle Anziehung zu vorpubertären Jugendlichen) Neigungen
  • Berichte über sexuellen Missbrauch an Kindern & Jugendlichen
  • Anbieten, suchen oder versenden von mutmaßlichen kinder- oder jugendpornographischen Inhalten
  • Cybergrooming (gezielte Kontaktaufnahme zu vermeintlichen Kindern bzw. vorpubertären Jugendlichen)
  • Anbieten von Kindern oder Jugendlichen für sexuelle Handlungen an Dritte
  • Prostitutionsangebote an Minderjährige
  • Rollenspiele oder Fantasien mit sexuellen Bezug zu Kindern oder vorpubertären Jugendlichen

Strafrechtliche Relevanz im Meldesystem

Haken "strafrechtlich relevant" im Meldesystem

Der Haken "strafrechtlich relevant" dient dazu, eine Meldung zur weiteren Prüfung und ggf. zur Strafanzeige an das Community Management weiterzuleiten. Dies muss nicht zwangsläufig mit einer Sperre mit dem Macro SREL einhergehen und nicht jede Macro-Anwendung benötigt einen Haken.

Wann wird er gesetzt?

Mit der Neuregelung im Juni 2025 sind alle Macoanwendungen von srel mit strafrechtlich relevant zu markieren.

Strafrechtliche Anfragen / Zusammenarbeit mit BKA

Die Kooperation mit dem BKA ist entstanden, da wir uns einig sind, dass minderjährige Mitglieder (U18) vor Personen geschützt werden müssen, die die körperliche und geistige Gesundheit der Minderjährigen angreifen. Aus diesem Grund werden und können wir zu 99% ausschließlich Fälle zur Anzeige bringen, die in eine der folgenden Kategorien fällt:

  • Anzeigepflichtige Straftaten (vor allem geplante oder noch nicht beendete Straftaten)
  • Cybergrooming (Kinder unter 14)
  • Anbieten, Verbreitung und Suche nach kinderpornographischem Material (Kinder unter 14) oder Jugendpornographie Dritter (Jugendliche unter 18)
  • Tatsächliche oder geplante Straftaten gegenüber Minderjährigen außerhalb von Knuddels (vor allem sexueller Missbrauch)
  • Sexuelle Nötigung Minderjähriger
  • Prostitutionsangebote an Minderjährige oder das Eingehen auf derartige Angebote von Minderjährigen
  • Anbieten von Minderjährigen bzw. Treffen mit diesen (Menschenhandel)
  • Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen (an Menschen oder Tieren)
  • Wenn Sicherheit für Leib und Leben in Gefahr sind (Mord, Vergewaltigung usw. - Alter egal)

Die Goldene Regel ist, dass alles angezeigt wird, was:

  • eindeutig ist, (es gibt konkrete Anhaltspunkte für die Tat, etwas ist passiert)
  • real ist, (echte Personen sind in den Fall involviert)
  • wir anzeigen müssen, um ruhig schlafen zu können.

Hinweis zum Hausverbot

Bei einer Sperre durch Anwendung des entsprechenden Macros wird automatisch ein Hausverbot ausgesprochen. Eine erneute Anmeldung unter anderem Nick kann dann jederzeit gemeldet werden, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.


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