Algemein
Die Elternerklärung ist wichtig für User uster 18Jahren
Die Original Elternerklärung
Elternerklärung 1. Beginn des Treffens
Das Treffen beginnt am TT.MM.JJJJ um XX Uhr in der Jugendherberge XX und endet am TT.MM.JJJJ gegen XX Uhr.
Adresse: XXX XX XX
Anreise und Abreise sind ausdrücklich selbst zu organisieren und sind nicht Bestandteil des Treffens.
2. Teilnahme am Treffen
Wir bestätigen, dass unser Sohn/unsere Tochter mindestens 16 Jahre alt ist. Als Erziehungsberechtigte geben wir die Erlaubnis, dass unser Kind an dem Treffen des Knuddels Chats vom TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ teilnehmen darf. Diese Veranstaltung steht naturgemäß nur teilweise unter Aufsicht von Betreuern. Die evtl. notwendige erhöhte Selbstverantwortung und Disziplin überfordert unser Kind nicht. Die jugendlichen Teilnehmer werden getrennt nach Geschlechtern untergebracht.
3. Aufsichtspflicht
Für die Dauer des Treffens übertragen wir die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über unser Kind den Organisatoren des Treffens. Wir sind damit einverstanden, dass die Ausübung im erforderlichen Ausmaß auf volljährige Betreuer weiter übertragen wird. Dabei ist uns bewusst, dass die Aufsicht über unser Kind von den Beteuern nur in einem Umfang wahrgenommen werden kann, der zumutbar ist.
4. Medizinische Versorgung
Mein Kind ist Tetanus geimpft. Wir gestatten, dass unser Kind unabhängig von Ersten-Hilfe-Leistungen bei kleineren Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf (kleine Schürfwunden, Insektenstiche und dergleichen). Wir geben hiermit unser Einverständnis, dass erforderliche vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn unser Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden. Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind gesund ist und nicht an gesundheitlichen Schäden leidet. Sollten sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand einstellen, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Behinderungen bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen sind für den Veranstalter nicht unbedingt ein Hinderungsgrund für eine Teilnahme. Sie müssen jedoch im Interesse des Kindes bekannt sein und bedürfen einer Abstimmung zwischen Erziehungsberechtigten und Träger.
5. Weisungsbefugnis
Den Weisungen der aufsichtsführenden Personen (Organisatoren des Treffens) hat unser Kind nachzukommen. Wir sind uns darüber bewusst, dass ein schuldhaftes Verhalten unseres Kindes eine Haftung der Organisatoren ausschließt. Wir erklären uns damit einverstanden, dass unser Kind bei schwerwiegenden Verstößen sowie aus pädagogischen Gründen das Treffen vorzeitig auf eigene Kosten abbrechen muss.
6. Haftung
Ich hafte im vollen Umfang für alle Schäden, die mein Kind während dieses Treffens verursacht.
Telefon-Nr. und Anschrift des Erziehungsberechtigten:
Nickname des Kindes:
Name des Kindes:
Geburtsdatum des Kindes:
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten: