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Der '''Identitätsdiebstahl''' (eher „Identitätsmissbrauch“) ist der Missbrauch von personenbezogenen Daten durch unbefugte Dritte. Ziel eines solchen Diebstahls kann es sein, sich Vorteile zu verschaffen. Hierfür werden Daten, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, der vollständige Name, die Anschrift, Bankdaten oder Ähnliches genutzt, um die Feststellung der eigenen Identität zu umgehen. Man nutzt also einen [[Fakenick|Fake-Account]] um sich zu bereichern. | Der '''Identitätsdiebstahl''' (eher „Identitätsmissbrauch“) ist der Missbrauch von personenbezogenen Daten durch unbefugte Dritte. Ziel eines solchen Diebstahls kann es sein, sich Vorteile zu verschaffen. Hierfür werden Daten, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, der vollständige Name, die Anschrift, Bankdaten oder Ähnliches genutzt, um die Feststellung der eigenen Identität zu umgehen. Man nutzt also einen [[Fakenick|Fake-Account]], um sich zu bereichern. | ||
==Identitätsdiebstahl durch falsche Angaben== | ==Identitätsdiebstahl durch falsche Angaben== |
Aktuelle Version vom 29. Dezember 2023, 10:59 Uhr
Allgemeines
Der Identitätsdiebstahl (eher „Identitätsmissbrauch“) ist der Missbrauch von personenbezogenen Daten durch unbefugte Dritte. Ziel eines solchen Diebstahls kann es sein, sich Vorteile zu verschaffen. Hierfür werden Daten, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, der vollständige Name, die Anschrift, Bankdaten oder Ähnliches genutzt, um die Feststellung der eigenen Identität zu umgehen. Man nutzt also einen Fake-Account, um sich zu bereichern.
Identitätsdiebstahl durch falsche Angaben
Oft komm es vor, dass Bilder aus dem Internet genutzt werden, um sich als diese Person auszugeben. Auch werden Namen und Anschriften verwendet, um Verträge abzuschließen.
Rechtliche Grundlagen
Der Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte wird vom Gesetzgeber nicht als Straftat anerkannt, jedoch kann die Verwendung dieser je nach Fall durchaus einer Straftat entsprechen.
Und zwar:
- Betrug (§ 263 StGB)
- Darunter fällt zum Beispiel auch der Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Erpressung (§ 253 StGB)
- Ausspähen von Daten und Datenhehlerei (§§ §§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB)
- Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr (§§ 269, 270 StGB)
Wie kann man sich Hilfe holen?
Sollte man Opfer einer solchen Attacke geworden sein, kann man zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Weiterführende Informationen
- Accountsicherheit-Team - Informationen zum Team
- Phishing - Informationen zum Phishing
- TAN-System - Informationen zum Tan-System
- TAN-System-Team - Informationen zum Team
- Profil-Team - Informationen zum Profil-Team
- /h Accountsicherheit-Team - Hilfe zum Accountsicherheitsteam