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[[Kategorie: Begriffserklärung|Datenschutzbelehrung]] |
Version vom 16. November 2023, 18:25 Uhr
Allgemeines
In Knuddels ist es seit dem Jahr 2022 verpflichtend, dass ehrenamtliche Teamler, Channelbetreiber, CMs, Admins und Vertrauensadmins eine Datenschutzbelehrung im Chat akzeptieren müssen. Wenn jemand neu in eines dieser Ämter kommt, wird er künftig erst einmal bestätigen müssen, dass er die Datenschutzrichtlinien gelesen und verstanden hat und sich zu unseren Idealen des Ehrenamtes bekennt. Erst dann wird man die neuen Rechte und Funktionen erhalten.
Die Datenschutzbelehrung besteht aus drei Stufen:
- Stufe 1: Hier müssen die Channelmoderatoren die Datenschutzbelehrung per Klick im Chat akzeptieren. Dafür haben die CMs sieben Tage Zeit. Nach Ablauf der sieben Tage wird man nicht als Channelmoderator in einem MyChannel oder Systemchannel gesetzt.
- Stufe 2: Diese Stufe ist für die Admins. Hier wird eine PDF erstellt, an das jeweilige Mitglied geschickt und dieser muss dies unterschreiben und per Mail an das Community-Management übermitteln. Diese bestätigen den Erhalt und man bekommmt seine Adminrechte in der Admineinführung.
- Stufe 3: Diese Stufe ist für die Vertrauensadmins. Hier das gleiche Prinzip wie bei den Admins. Diese Stufe bedeutet, dass man noch mehr sensible Daten zur Einsicht hat zur Erfüllung seiner ehrenamtlichen Arbeit als Vertrauensadmin.
Auszug aus der Datenschutzerklärung
Zum Schutz von Knuddels und dessen Nutzern vor Missbrauch, sowie zum Schutz vor strafbaren Handlungen und zur Wahrung eines friedlichen Miteinanders, werden Daten, wie IP-Adresse, Loginzeit, gemachte Profilangaben samt Fotos und Mailadresse, sowie Chatinhalte gespeichert. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, kann die ehrenamtliche Administration ausgewählte, nicht-öffentliche Teile dieser Daten einsehen. Die Einsicht ist aufgabenabhängig und Daten wie IP- und E-Mailadressen werden als Hash-Wert angezeigt. Erhalten ehrenamtliche Teamleiter*innen vereinzelte Einsicht in Klardaten, so geschieht dies fallbezogen und unter der Voraussetzung dass sie eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben haben und auf das Datengeheimnis verpflichtet wurden.
Quelle: Datenschutz, Punkt 5