Entwickler-AGB: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Die '''Entwickler-AGB''' müssen von jedem [[App-Entwickler]] akzeptiert werden, um eigene [[User App]]s erstellen zu können.  
Die '''Entwickler-AGB''' müssen von jedem App-Entwickler akzeptiert werden, um eigene [[User App]]s erstellen zu können.  


===Präambel===
===Präambel===

Version vom 16. Februar 2019, 15:46 Uhr

Allgemeines

Die Entwickler-AGB müssen von jedem App-Entwickler akzeptiert werden, um eigene User Apps erstellen zu können.

Präambel

Die Knuddels GmbH & Co. KG, Erbprinzenstr. 27, 76133 Karlsruhe (nachfolgend "Knuddels" genannt) betreibt die Internet-Chat-Portale Knuddels.de und Knuddels.at. Auf diesen Plattformen gibt Knuddels seinen Nutzern die Möglichkeit, eigene Programme zu erstellen (sogenannte Apps), die im Chat genutzt werden können. Die Ersteller dieser Apps (im Weiteren „Entwickler“ genannt) haben die Möglichkeit, die Apps selbst zu nutzen und/oder an andere Nutzer weiterzugeben bzw. von diesen nutzen zu lassen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen die Entwickler von Apps diese bei Knuddels einpflegen können.

§ 1 Erstellung von Apps

a) Die für den Chat von Knuddels entwickelte Software darf nur dann Drittsoftware oder Teile eines von Dritten erstellten Quellcodes enthalten, an denen Dritte Urheberrecht haben, wenn die berechtigten Dritten einer solchen Nutzung im Einzelfall oder allgemein zugestimmt haben. Trotz Zustimmung des berechtigten Dritten dürfen von Dritten erstellte Teile eines Quellcodes bzw. Drittsoftware etc. nicht genutzt werden, wenn der Dritte für die Einräumung von Rechten an seinem Werk eine Gegenleistung verlangt, die von Knuddels zu erbringen wäre. b) In der erstellten App dürfen keinerlei Sounds, Grafiken oder andere Werke von dritten Personen genutzt werden, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis für diese Nutzung gegeben haben. c) Damit die App bei Knuddels genutzt werden kann, ist diese an Knuddels zu übermitteln. Dabei ist auch der Quellcode sowie sämtlich genutzten Grafiken, Sounds oder Datenbanken an Knuddels zu übermitteln. d) Der Entwickler hat keinen Anspruch darauf, dass die von ihm erstellte App auch tatsächlich auf einer Knuddels-Plattform veröffentlicht wird. Knuddels behält sich ausdrücklich vor, nach Prüfung eine übermittelte App nicht zu veröffentlichen.

§ 2 Inhalte von Apps

Die erstellten Apps dürfen nachfolgende Inhalte nicht enthalten: a) Pornografie oder explizite sexuelle Inhalte b) Die Veranstaltung von Glücksspielen gegen Einsatz von Geld oder geldwerten Vorteilen, Leistungen oder Gegenständen. c) Aufforderungen oder Bitten um Geldzahlungen oder Überlassung von geldwerten Vorteilen, Leistungen oder Gegenständen außerhalb eines Bezahlsystems, das durch Knuddels bereitgestellt wird. d) Inhalte aus Affiliate-Programmen, e) Verherrlichende Gewaltdarstellungen f) Darstellungen, die bestimmte Personengruppen diskriminieren, sei es aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlechts, Alters der sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität oder anderer Gründe g) Wahrheitswidrige Angaben des Entwicklers zu seiner Identität bzw. der Zugehörigkeit zu einer Firma, Organisation, einem Verein oder andere Personengruppe. h) Inhalte, die Schutzrechte Dritter, insbesondere Patent-, Marken- oder Urheberrechte verletzen. i) Private Daten Dritter ohne deren ausdrückliche Zustimmung j) Inhalte, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen k) Schadinhalte, bzw. Inhalte, die Schadsoftware wie Viren oder Trojaner verbreiten und/oder Soft- oder Hardware auf dem Rechner des Nutzers bzw. Server von Knuddels beschädigen, löschen etc. oder Daten des Nutzers oder von Knuddels gegen bzw. ohne dessen Willen ausspähen und/oder verbreiten. l) Kommerzielle Werbung jeglicher Art m) Irreführende Inhalte, die den Eindruck beim Nutzer erwecken, dass eine ganz bestimmte Aktion z.B. durch eine Eingabe des Nutzers hervorgerufen wird, wenn aber tatsächlich hierdurch eine andere Aktion ausgelöst wird.

§ 3 Rechte und Pflichten des Entwicklers

a) Der Entwickler hat das Recht, mit denjenigen Nutzern, die seine App nutzen wollen, Vereinbarungen über die Nutzung dieser App zu treffen. b) Der Entwickler hat gegenüber Knuddels das Recht, die von ihm erstellte App jederzeit zu löschen bzw. aus dem Angebot von Knuddels zu entfernen. Dieses Recht gilt vorbehaltlich etwaiger Vereinbarungen, die der Entwickler mit Usern getroffen hat, die seine App nutzen. c) Der Entwickler hat das Recht gegenüber Knuddels, seine App jederzeit zu bearbeiten und zu ändern. Dieses Recht gilt vorbehaltlich etwaiger Vereinbarungen, die der Entwickler mit Usern getroffen hat, die seine App nutzen. d) Der Entwickler hat bei der Entwicklung und dem Betrieb der App die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) einzuhalten und die Nutzer der App vor der Nutzung gem. Art. 13 DSGVO zu informieren. Die Rechte der Nutzer nach Art. 15 ff. DSGVO sind diesen zu gewähren. Ohne Zustimmung des betroffenen Nutzers sind keine Daten an Dritte herauszugeben. e) Sofern in einer App Inhalte enthalten sind, die erst für Personen eines bestimmten Alters objektiv als geeignet anzusehen sind, muss der Entwickler dafür Sorge tragen, dass technisch ausgeschlossen ist, dass die entsprechenden Inhalte durch Nutzer, für die diese Inhalte wegen ihres Alters nicht geeignet sind, wahrgenommen werden können. f) Werden dem Nutzer in einer App Leistungen nur gegen Gegenleistung angeboten, so muss der Nutzer, bevor er seine Gegenleistung an den Entwickler gibt, darauf hingewiesen werden, wie lange er aufgrund der Gegenleistung von der erworbenen Leistung profitieren kann. Ferner muss der Entwickler sicherstellen, dass der Nutzer die ihm dargebotene Leistung auch über den gesamten vereinbarten Zeitraum nutzen kann. Wird die Leistung nicht über den gesamten Zeitraum zur Verfügung gestellt, ist dem Nutzer die von ihm entrichtete Gegenleistung anteilig unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzungszeit zurückgewähren. Kann die Gegenleistung nicht geteilt werden, ist die gesamte Gegenleistung zu erstatten. g) Apps dürfen keine Funktion aufweisen, mit denen es den Nutzern ermöglicht wird, die von Knuddels angebotenen Smileys zu nutzen oder den Anschein zu erwecken, als würden diese Smileys genutzt, ohne dass der Nutzer diese Smileys selbst für seinen Account freigeschaltet hat.

§ 4 Vertraulichkeit

Um dem Entwickler die Möglichkeit zu geben, seine Apps entsprechend anzupassen, wird Knuddels gegebenenfalls in Einzelfällen die Entwickler über neue bzw. neu geplante Funktionalitäten des Chatangebotes von Knuddels informieren, noch bevor diese Informationen gegenüber allen Nutzern von Knuddels öffentlich gemacht werden. Der Entwickler ist verpflichtet, solche Informationen absolut vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, bis die Information durch Knuddels allgemein für alle Nutzer veröffentlicht worden ist.

§ 5 Rechte und Pflichten von Knuddels

a) Knuddels hat das Recht, bei einem Verstoß gegen diese AGB oder aus anderem wichtigem Grund die App des Entwicklers jederzeit zu entfernen und den Entwickler dahingehend zu sperren, dass zukünftig dieser oder eine bzw. mehrere Apps des Entwicklers nicht mehr über eine Knuddels-Plattform angeboten werden können.

§ 6 Haftungsfreistellung durch den Entwickler

Der Entwickler stellt Knuddels im Innenverhältnis von sämtlichen Forderungen und Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass der Entwickler gegen diese AGB verstößt, ein Nutzer Ansprüche wegen Mängeln der Software geltend macht oder die vom Entwickler erstellte Software Urheber-, Marken-, Patentrechte, Rechte an Betriebsgeheimnissen oder am Produktdesign oder andere gewerbliche Schutzrechte von Personen verletzt oder Personen verleumdet oder deren Persönlichkeits- oder Verwertungsrechte verletzt.

§ 7 Haftung von Knuddels

Knuddels haftet gegenüber dem Entwickler nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Knuddels, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Knuddels haftet dem Grunde nach für durch Knuddels, seine Vertreter, leitende Angestellte und einfache Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Entwickler zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitere Haftung von Knuddels ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Knuddels ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

Weiterführende Informationen

  • /apps AGB - Funktion zum Öffnen der Entwickler-AGB im Chat

Andere Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe: