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Aktuelle Version vom 12. Februar 2026, 17:58 Uhr
16. Schlussbestimmungen
16.1
Durch diesen Vertrag oder die Nutzung der Knuddels-Dienste wird keinerlei Joint Venture, Partnerschaft, Beschäftigungsverhältnis oder Agenturbeziehung zwischen Knuddels und dem jeweiligen Mitglied begründet.
16.2
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn das Mitglied Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Karlsruhe.
16.3
Anwendbares Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 08.10.2025
