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==Werbung==
==6. Werbung==


'''1.'''
'''6.1'''


Die Knuddels-Dienste dürfen nicht zu Werbezwecken genutzt werden. Darunter fällt insbesondere das Werben für kommerzielle Internetseiten in Knuddels.de-Chatchannels, auf den Knuddels.de-Homepages, im Knuddels.de-Forum oder einem Knuddels.de- Gästebuch. Ferner ist es untersagt, für die persönliche Homepage durch unerbetene E-Mails an andere Nutzer zu werben.
Die Knuddels-Dienste dürfen nicht zu Werbezwecken genutzt werden. Darunter fällt insbesondere das Werben für kommerzielle Internetseiten oder Apps in beispielsweise Knuddels-Chatchannels, im Profil oder im Knuddels-Forum. Ferner ist es untersagt, für persönliche Zwecke durch unerbetene E-Mails an andere Mitglieder zu werben.




'''2.'''
'''6.2'''


Bei Werbung für kommerzielle Seiten auf den Knuddels.de-Homepages, im Knuddels.de- Forum, im Chat oder einem Knuddels.de-Gästebuch wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro fällig. Diese lässt etwaige Schadensersatzansprüche der Knuddels GmbH & Co. KG unberührt.
Wenn das Mitglied entgegen der Regelung in Ziffer 6.1 dieser AGB in den Diensten von Knuddels Werbung für kommerzielle Internetseiten oder Apps verbreitet, wird für jeden Fall der Verbreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro fällig, die an Knuddels zu zahlen ist. Diese lässt etwaige Schadensersatzansprüche der Knuddels GmbH & Co. KG unberührt. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nachzuweisen, dass Knuddels ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.  


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Aktuelle Version vom 20. September 2024, 14:29 Uhr


6. Werbung

6.1

Die Knuddels-Dienste dürfen nicht zu Werbezwecken genutzt werden. Darunter fällt insbesondere das Werben für kommerzielle Internetseiten oder Apps in beispielsweise Knuddels-Chatchannels, im Profil oder im Knuddels-Forum. Ferner ist es untersagt, für persönliche Zwecke durch unerbetene E-Mails an andere Mitglieder zu werben.


6.2

Wenn das Mitglied entgegen der Regelung in Ziffer 6.1 dieser AGB in den Diensten von Knuddels Werbung für kommerzielle Internetseiten oder Apps verbreitet, wird für jeden Fall der Verbreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro fällig, die an Knuddels zu zahlen ist. Diese lässt etwaige Schadensersatzansprüche der Knuddels GmbH & Co. KG unberührt. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nachzuweisen, dass Knuddels ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.