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'''10.1''' | |||
Knuddels ermöglicht seinen Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen das Einstellen von Fotos innerhalb des zur Verfügung gestellten Dienstes. Die Inanspruchnahme dieses Angebotes steht dem Mitglied frei. | |||
'''10.2''' | |||
Mitglieder, welche ein Foto innerhalb der Dienste von Knuddels hochladen, haben keinen Anspruch darauf, dass dieses auch tatsächlich veröffentlicht wird. Knuddels behält sich eine Kontrolle der Fotos, insbesondere in Bezug auf die Erfüllung der unter Punkt 10.3 genannten Voraussetzungen, vor. | |||
'''10.3''' | |||
Stellt das Mitglied ein Bild in die Fotogalerie ein, so muss dieses Bild folgende Voraussetzungen erfüllen: | |||
*Das Mitglied muss die Rechte an dem von ihm eingestellten Foto oder zumindest die Erlaubnis des Rechteinhabers zum Einstellen in die Knuddels-Fotogalerie besitzen. | |||
*Wenn sich weitere Personen außer dem Mitglied auf dem Foto befinden, so muss, bevor dieses Foto in die Knuddelse-Fotogalerie eingestellt wird, das Einverständnis sämtlicher sich auf dem Foto befindlicher Personen eingeholt werden. | |||
*Bei Personen unter 16 Jahren muss zusätzlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Einstellung des Fotos eingeholt werden. | |||
*Das Foto darf keine sexuellen oder strafbaren Handlungen oder anstößige Inhalte zeigen. | |||
*Das Foto muss den weiteren [https://www.knuddels.de/community-standards/fotoregeln.html Fotoregeln] genügen. | |||
Sofern und soweit | |||
'''10.4''' | |||
Sofern und soweit das Mitglied über Knuddels Fotos veröffentlicht, erklärt es sich damit einverstanden, dass Knuddels diese Fotos, solange sie vom Mitglied auf Knuddels veröffentlicht sind, zum Zweck der Eigenwerbung, also der Werbung für die Dienste von Knuddels, im Internet nutzt. Dieser Nutzung kann das Mitglied jederzeit widersprechen. | |||
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Aktuelle Version vom 20. September 2024, 14:36 Uhr
10. Fotos
10.1
Knuddels ermöglicht seinen Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen das Einstellen von Fotos innerhalb des zur Verfügung gestellten Dienstes. Die Inanspruchnahme dieses Angebotes steht dem Mitglied frei.
10.2
Mitglieder, welche ein Foto innerhalb der Dienste von Knuddels hochladen, haben keinen Anspruch darauf, dass dieses auch tatsächlich veröffentlicht wird. Knuddels behält sich eine Kontrolle der Fotos, insbesondere in Bezug auf die Erfüllung der unter Punkt 10.3 genannten Voraussetzungen, vor.
10.3
Stellt das Mitglied ein Bild in die Fotogalerie ein, so muss dieses Bild folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Mitglied muss die Rechte an dem von ihm eingestellten Foto oder zumindest die Erlaubnis des Rechteinhabers zum Einstellen in die Knuddels-Fotogalerie besitzen.
- Wenn sich weitere Personen außer dem Mitglied auf dem Foto befinden, so muss, bevor dieses Foto in die Knuddelse-Fotogalerie eingestellt wird, das Einverständnis sämtlicher sich auf dem Foto befindlicher Personen eingeholt werden.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss zusätzlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Einstellung des Fotos eingeholt werden.
- Das Foto darf keine sexuellen oder strafbaren Handlungen oder anstößige Inhalte zeigen.
- Das Foto muss den weiteren Fotoregeln genügen.
10.4
Sofern und soweit das Mitglied über Knuddels Fotos veröffentlicht, erklärt es sich damit einverstanden, dass Knuddels diese Fotos, solange sie vom Mitglied auf Knuddels veröffentlicht sind, zum Zweck der Eigenwerbung, also der Werbung für die Dienste von Knuddels, im Internet nutzt. Dieser Nutzung kann das Mitglied jederzeit widersprechen.