Wahlsperre

Allgemeines

Eine Wahlsperre ist eine personenbezogene Sperre, die das Teilnehmen an Chatwahlen untersagt. Wer eine Wahlsperre erhalten hat, darf an keiner Channelmoderatoren- oder Adminwahl mehr teilnehmen, bis die Wahlsperre ihre Gültigkeit verloren hat. Die Wahlsperre schließt ein Nominierungsverbot ein, das soll bedeuten, man darf selbst nicht nominiert werden und niemanden sonst nominieren. Da die Wahlsperre personengebunden ist, ist die Umgehung dieser mit einem Zweitnick untersagt. Die Dauer der Wahlsperre wird dann in der Regel verlängert.

Einer Wahlsperre können unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen. Wird ein Nickname ab Status 1, also Familymitglied aufwärts, eines Mitglieds 30 Tage oder länger gesperrt, so wird eine Wahlsperre automatisch gesetzt. Admins haben überdies auch eine interne Funktion, um eine bestehende Wahlsperre z. B. bei weiteren Nicks einer Person zu setzen oder sie zu verlängern/-kürzen. Wenn ein Mitglied bei einer Wahl mit mehr als einem Nick wählt, erhält das Mitglied ebenfalls eine Wahlsperre. Genauere Informationen bezüglich der Wahlregeln sind unter der /h wahlregeln zu finden.

Neben der Wahlsperre gibt es auch die Nominierungssperre. Diese besagt jedoch lediglich das Verbot der Annahme einer Nominierung, unabhängig um welche Art von Chatwahl es sich handelt. Das Wählen und auch das Nominieren anderer Mitglieder ist erlaubt und wird nicht sanktioniert.


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