Identitätsdiebstahl

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Identitätsdiebstahl

Allgemeines

Der Identitätsdiebstahl (eher „Identitätsmissbrauch“) ist der Missbrauch von personenbezogenen Daten durch unbefugte Dritte. Ziel eines solchen Diebstahls kann es sein, sich Vorteile zu verschaffen. Hierfür werden Daten, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, der vollständige Name, die Anschrift, Bankdaten oder Ähnliches genutzt, um die Feststellung der eigenen Identität zu umgehen. Man nutzt also einen Fake-Account um sich zu bereichern.

Identitätsdiebstahl durch falsche Angaben

Oft komm es vor, dass Bilder aus dem Internet genutzt werden, um sich als diese Person auszugeben. Auch werden Namen und Anschriften verwendet, um Verträge abzuschließen.

Rechtliche Grundlagen

Der Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte wird vom Gesetzgeber nicht als Straftat anerkannt, jedoch kann die Verwendung dieser je nach Fall durchaus einer Straftat entsprechen.

Und zwar:

  • Betrug (§ 263 StGB)
  1. Darunter fällt z. B. auch der Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Erpressung (§ 253 StGB)
  • Ausspähen von Daten und Datenhehlerei (§§ §§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB)
  • Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr (§§ 269, 270 StGB)

Wie kann man sich Hilfe holen?

Sollte man Opfer einer solchen Attacke geworden sein, kann man zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Weiterführende Informationen